Beschaffung einer Digital Experience Platform (DX-Platform/DXP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01_VV_DX-Plattform
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 028-080411)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Digital Experience Platform (DX-Platform/DXP)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer DX-Plattform. Neben den grundsätzlichen Basisanforderungen an das traditionelle und headless Content Management System ergeben sich drei primäre Anforderungen der STADT UND LAND für die folgenden Bereiche:
• Zugriffe und Registrierung von Nutzenden sowie potenziellen Interessierten,
• allgemeine Kommunikationsmöglichkeiten mit STADT UND LAND Mitarbeitenden und Außenkommunikation,
• Integration von verschiedenen internen und externen Funktionen und Services
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen an die Eignung erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die drei zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber anhand festgelegter Kriterien. Anschließend werden die drei Bewerber, welche die höchste Punktzahl erreicht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Falle von gleichwertigen Teilnahmeanträgen (z.B. durch Punktgleichheit) werden alle Bewerber, die unter den besten Dreien zuzurechnen sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei der gegenständlichen Ausschreibung beziehen sich die festgelegten Kriterien zur Ermittlung der aufzufordernden Unternehmen auf die Referenzen und die mit diesen nachzuweisenden bereits er-brachten vier Leistungen/Anforderungen.
Für die Erfüllung der Mindestanforderung erhält der Bewerber keine Punkte. Erfolgt durch den Bewerber darüber hinaus der Nachweis einer erbrachten Leistung/Anforderung, erhält er pro zusätzlichem Nach-weis 3 Punkte. Bewertet wird maximal der 3malige Nachweis einer erbrachten Leistung/Anforderung. Auf der Grundlage dieser Referenznachweise können maximal 36 Punkte erreicht werden.
Kann ein Bewerber die nachzuweisenden erbrachten vier Leistungen/Anforderungen alle in einer
Referenz nachweisen, erhält er zusätzlich 10 Punkte pro Referenz. Bewertet wird maximal der 4malige Nach-weis aller nachzuweisender erbrachter Leistungen/Anforderungen in jeweils einer Referenz. Hierdurch können maximal zusätzlich 40 Punkte erreicht werden.
Wird darüber hinaus durch den Bewerber mit einer Referenz der Nachweis erbracht, dass SAP als
Drittsystem eingebunden wurde, erhält er zusätzlich 10 Punkte. Bewertet wird maximal der einmalige Nach-weis. Es können somit maximal zusätzlich 10 Punkte hierdurch erreicht werden.
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als vier Bewerber die geforderten Anforderungen an die Eignung erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die vier zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber anhand festgelegter Kriterien. Anschließend werden die vier Bewerber, welche die höchste Punktzahl erreicht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Falle von gleichwertigen Teilnahmeanträgen (z.B. durch Punktgleichheit) werden alle Bewerber, die unter den besten Vieren zuzurechnen sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei der gegenständlichen Ausschreibung beziehen sich die festgelegten Kriterien zur Ermittlung der aufzufordernden Unternehmen auf die Referenzen und die mit diesen nachzuweisenden bereits erbrachten vier Leistungen/Anforderungen.
Für die Erfüllung der Mindestanforderung erhält der Bewerber keine Punkte. Erfolgt durch den Bewerber darüber hinaus der Nachweis einer erbrachten Leistung/Anforderung, erhält er pro zusätzlichem Nach-weis 3 Punkte. Bewertet wird maximal der 3malige Nachweis einer erbrachten Leistung/Anforderung. Auf der Grundlage dieser Referenznachweise können maximal 36 Punkte erreicht werden.
Kann ein Bewerber die nachzuweisenden erbrachten vier Leistungen/Anforderungen alle in einer
Referenz nachweisen, erhält er zusätzlich 10 Punkte pro Referenz. Bewertet wird maximal der 4malige Nach-weis aller nachzuweisender erbrachter Leistungen/Anforderungen in jeweils einer Referenz. Hierdurch können maximal zusätzlich 40 Punkte erreicht werden.
Wird darüber hinaus durch den Bewerber mit einer Referenz der Nachweis erbracht, dass SAP als
Drittsystem eingebunden wurde, erhält er zusätzlich 10 Punkte. Bewertet wird maximal der einmalige Nach-weis. Es können somit maximal zusätzlich 10 Punkte hierdurch erreicht werden.