Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_032

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV)

Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_032
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Prozessbegleitung zur „Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung" zu vergeben.

Hintergrundinformation

Die Jugendstrategie der Bundesregierung mit dem Titel: „In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend“ basiert auf dem Konzept der Eigenständigen Jugendpolitik. Sie wurde ressortübergreifend und mit Beteiligung junger Menschen und Zivilgesellschaft entwickelt und am 03. Dezember 2019 vom Kabinett beschlossen. Zur Umsetzung wurden die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend und der jugendpolitische Beirat des BMFSFJ zur Einbindung von Jugend und ihren Interessensvertretungen sowie Zivilgesellschaft eingesetzt.

Gemäß Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wird die Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt. Damit wird ein Schwerpunkt daraufgelegt, junge Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Ein NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung bedeutet, über den Fokus der Jugendstrategie hinaus auch die Zielgruppe „Kinder“ sowie die staatlichen Ebenen „Länder und Kommunen“ in den Blick zu nehmen.

Die Einbindung von Jugend und ihren Interessensvertretungen sowie Zivilgesellschaft wird insbesondere durch den jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ erfolgen, in dem auch Kommunen und Länder mitwirken. Der Beirat wird den geplanten Dialogprozess zum NAP mit Bund, Ländern und Kommunen aktiv mitgestalten sowie das BMFSFJ bei der Weiterentwicklung der Jugendstrategie und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit konzeptionell-strategisch beraten.

Die IMA Jugend unter Federführung des BMFSFJ dient dazu, die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik zu stärken. Die IMA wird die Umsetzung der Jugendstrategie sowie die Entwicklung des NAP begleiten, ressortspezifische Perspektiven einbringen und neue thematische Schwerpunkte setzen.

Nach einer bundesweiten Kick-Off Veranstaltung zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung am 14. und 15. November 2022 startet der gut einjährige Dialogprozess mit regionalen zielgruppen- bzw. themenspezifischen Dialogforen und Denkfabriken zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Kita, Schule, Jugendarbeit sowie Politik und Verwaltung. Kinder und Jugendliche sollen bei allen Veranstaltungen stets direkt beteiligt werden; zusätzlich richten sich einzelne Formate, z. B.: Jugendaudits gezielt an bestimmte Gruppen junger Menschen (insb. schwer erreichbare/marginalisierte Gruppen junger Menschen bzw. Gruppen mit besonderen Bedarfen).

Ein regelmäßiger Austausch von Bundesregierung und jungen Menschen über aktuelle jugendpolitische Herausforderungen wird insbesondere im Rahmen der Bundesjugendkonferenzen in 2024 und 2026 fortgeführt. Im Rahmen des dynamischen Prozesses können weitere Beteiligungsformate entstehen bzw. entwickelt werden.

Für die Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine externe Begleitung notwendig. Die Aufgaben der Prozessbegleitung umfassen die fachliche, administrative und konzeptionell-strategische Unterstützung und Begleitung der Kommunikation, Planung und Steuerung des Prozesses.

Als voraussichtlicher Auftragsbeginn ist der 01. April 2023 vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Begleitung des Prozesses zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die nachfolgende detaillierte Übersicht bildet die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben ab, die von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zwingend vorzusehen und umzusetzen sowie entsprechend finanziell über Module zu budgetieren sind.

1. Organisatorische und inhaltliche Begleitung der IMA Jugend: Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen der IMA (quartalsweise, ca. 15-20 Teilnehmende, Berlin/Bonn, ggfs. digital/hybrid)

2. Organisatorische und inhaltliche Begleitung des jugendpolitischen Beirats des BMFSFJ zur Jugendstrategie: Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Beirates des BMFSFJ (quartalsweise, ca. 25 Personen, Berlin, ggfs. digital/hybrid), Angebotseinholung Catering, ggf. Übernahme von Reisekosten für einzelne Teilnehmende

3. Organisation, Durchführung und Nachbereitung von referats- und abteilungsübergreifenden Beratungen im BMFSFJ (quartalsweise, ca. 15-20 Teilnehmende, Berlin/Bonn, ggfs. Digital/hybrid)

4. systematisches Monitoring und Erfassung jugendpolitischer Aktivitäten der Bundesregierung

5. Erstellung von Berichten zur Vorlage an Hausleitung, Gremien, Öffentlichkeit

6. praxisbezogene Dokumentation der Aktivitäten der Jugendstrategie, des NAPs und der Prozessergebnisse (keine Evaluation)

7. Konzeption und Durchführung von verschiedenen Dialog- und Beteiligungsformaten unter Beachtung heterogener Zielgruppen aus Kindern, Jugendlichen, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. Da es sich hierbei um einen dynamischen Prozess handelt, können aktuell nicht alle Veranstaltungen, die im Rahmen der Prozessbegleitung umgesetzt werden sollen, abschließend beschrieben werden. Nach aktuellem Planungsstand sollen folgende Veranstaltungen umgesetzt werden:

a. In 2023 bis zu vier regionale zielgruppen- bzw. themenspezifischen Dialogforen (halb-/ganztägig) und bis zu sechs Denkfabriken (ein-/mehrtägig) im Rahmen des Dialogprozesses zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung für 50 bis ca. 150 Teilnehmende als Präsenzveranstaltung; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden

b. Die Bundesjugendkonferenz in 2024 und 2026 (zweitägig) mit 200 Teilnehmenden als Präsenzveranstaltung; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden.

c. Jährlich bis zu 4 Jugendaudits mit 20-50 Teilnehmenden als Präsenzveranstaltung zur gezielten Ansprache bestimmter Gruppen junger Menschen, insb. von schwer erreichbaren/marginalisierten Gruppen junger Menschen bzw. Gruppen mit besonderen Bedarfen; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden.

d. Jährlich eine Veranstaltung für bis zu 200 Teilnehmende als Präsenzveranstaltung; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden

e. Zusätzliche Online-Konsultationen, bei entsprechend angezeigten Bedarfen, erfolgt in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Ggf. Entwicklung geeigneter, innovativer Veranstaltungsformate, die eine aktive zielgruppengerechte Beteiligung ermöglichen und sicherstellen

f. Einladungsmanagement, Teilnehmendenmanagement, Nachbereitung

g. Dokumentation (Video, Foto, Texte)

Nach aktuellem Planungsstand sollen die Veranstaltungen in Präsenz oder als hybride Veranstaltung stattfinden. Wenn die pandemische Lage es erfordert, sind die Veranstaltungen jedoch zwingend in digitaler Form inklusive der technischen Umsetzung durchzuführen. Dies ist in der Kostenkalkulation entsprechend einzuplanen und die durch die digitale Durchführung ggfs. entstehende Mehrkosten sind gesondert aufzuführen.

Optional:

Da es sich, wie oben beschrieben, um einen dynamischen Prozess handelt, können sich darüber hinaus weitere Veranstaltungsformate entwickeln, die umgesetzt werden sollen.

8. Öffentlichkeitsarbeit:

a. Ggf. Weiterentwicklung des Corporate Designs (Wort-Bild-Marke/Schriftbild/Farbkonzept)

b. Erstellung von Werbemitteln

c. Aufbereitung zielgruppenspezifischer Informationen, Broschüren, Flyer etc. in enger Abstimmung mit dem Fachreferat und der Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ

d. Präsentation der Jugendstrategie inkl. NAP bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des BMFSFJ (wie z.B. dem Tag der offenen Tür der Bundesregierung im BMFSFJ)

e. Hosting, Betreuung, Weiterentwicklung und Pflege der Online-Plattform zur Jugendstrategie inkl. Erstellung und Versand von Newslettern

f. Einbindung der Jugendredaktion „jung genug“

9. Erstellung eines Abschlussberichts zum NAP Dialogprozess in einer zur Veröffentlichung geeigneten barrierefreien Form sowie Vorbereitung von Beschlussvorlagen für Kabinett- und JFMK-Befassung

Optional:

Unter https://jugendbudget.de/ sind Informationen zum Pilotvorhaben „Jugend-Budget“ zu finden. Hieran anknüpfend soll ggf. das Jugend-Budget für die 20. Legislaturperiode von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Fachreferat umgesetzt werden, inkl. Öffentlichkeitsarbeit, bundesweitem Ideen-Hackathon und Auswahlprozess der Projektideen, Umsetzung der 10 Siegerprojektideen im Rahmen von Weiterleitungsverträgen und Finanzadministration mit jeweils 100.000 € pro Projekt auf Grundlage der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie die organisatorische Begleitung und inhaltlich-fachliche Gestaltung der Projekte.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1.Da es sich um einen dynamischen Prozess handelt, können sich weitere Veranstaltungsformate entwickeln, die umgesetzt werden sollen.

2. Unter https://jugendbudget.de/ sind Informationen zum Pilotvorhaben „Jugend-Budget“ zu finden. Hieran anknüpfend soll ggf. das Jugend-Budget für die 20. Legislaturperiode von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Fachreferat umgesetzt werden, inkl. Öffentlichkeitsarbeit, bundesweitem Ideen-Hackathon und Auswahlprozess der Projektideen, Umsetzung der 10 Siegerprojektideen im Rahmen von Weiterleitungsverträgen und Finanzadministration mit jeweils 100.000 € pro Projekt auf Grundlage der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie die organisatorische Begleitung und inhaltlich-fachliche Gestaltung der Projekte.

3. Es besteht grundsätzlich die Option zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Jahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 150-428414
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2022_032
Bezeichnung des Auftrags:

Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.

c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.

d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.

e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

g. Fragen sind bis zum 04.10.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.

k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2023