Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee: „Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2 (LOS I)“ sowie „Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel" (LOS II)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01509
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http:///www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee: „Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2 (LOS I)“ sowie „Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel" (LOS II)“
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.
LOS I: Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung der Avifauna (Rast- und Zugvögel) sowie der Meeressäuger nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen die Flächen N-13.1 und 13.2 gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023 in der AWZ der Nordsee. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffs- und flugzeuggestützte Untersuchungen der Avifauna (Rast- und Zugvögel) sowie der Meeressäuger einschl. POD-Stationen. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
LOS II: Ausgeschrieben ist hier die einjährige, vorbereitende Untersuchung der Avifauna (Rast- und Zugvögel) sowie der Meeressäuger nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen jeweils eine Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ in der AWZ der Nordsee. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffs- und flugzeuggestützte Untersuchungen der Avifauna (Rast- und Zugvögel) sowie der Meeressäuger einschl. POD-Stationen. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
Los I & II
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen AWZ der Nordsee: Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2
Deutsche AWZ der Nordsee
Die schiffsgestützten Untersuchungen der Flächen N-13.1 und N-13.2 finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 statt. Die Untersuchungen umfassen:
- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff)
- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West
- Zeitgleiche Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Fläche zwei Ankerpositionen, jeweils ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.
- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an drei Stationen von Juli 2023 bis Juni 2025.
Die flugzeuggestützten Untersuchungen der Flächen N-13.1 und N-13.2 finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 statt und umfassen:
- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)
- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen
- Das Untersuchungsgebiet umfasst mindestens die Flächen N-13.1 und N-13.2 und soll so gestaltet sein, dass es in die östlich gelegenen Schutzgebiete (für Schweinswale und Seetaucher) mindestens 20 km hineinragt, zudem muss es die drei geplanten POD-Stationen überdecken.
- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen AWZ der Nordsee: Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel"
Deutsche AWZ der Nordsee
Die schiffsgestützten Untersuchungen finden auf zwei Flächen im „Entenschnabel“ im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 statt. Die Untersuchungen umfassen:
monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff)
- Transektausrichtung: Ost-West
- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Fläche zwei Ankerpositionen, jeweils ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.
- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an zwei Stationen (eine Station je Fläche) von Juli 2023 bis Juni 2024
-Größe der Untersuchungsgebiete jeweils voraussichtlich ca. 200 km²
Die flugzeuggestützten Untersuchungen der Flächen im „Entenschnabel“ finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 statt und umfassen:
- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Mee-resoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)
- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen
- Die Untersuchungsgebiete umfassen jeweils voraussichtlich ca. 2.000 km² und sind so anzulegen, dass sie max. 1 km in die AWZ der Anrainerstaaten hineinragen und sich möglichst in einer nordwestlich-südöstlichen Ausrichtung befinden. Die geplanten POD Stationen und die Untersuchungsgebiete der schiffsgestützten Untersuchungen sind dabei zu überdecken; nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a.Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
b.Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).
c.Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Kurze Beschreibung der Eignungskriterien
a.Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
[Betrag gelöscht] EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b.Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
-Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
-"Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.pdf?__blob=publicationFile&v=23
-Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
BSH Hamburg
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
Die Ausschreibung wird für freiberufliche Anbietende geeignet sein. Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare werden in den Vergabedokumenten vorhanden sein.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:
Angebotsschreiben, ausgefülltes Vertragsdokument, Eigenerklärung für den Bewerber und jeden Unterauftragnehmer, Eigenerklärung EU-Verordnung, Erklärung IT-Sicherheit, Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich), Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich), Bietergemeinschaft (soweit erforderlich),
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers vorzulegen:
Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer, Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation, Referenzschreiben des Referenzgebers, Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung, Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Deckungsnachweis der Versicherung
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden. Jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Bezeichnung des Projekts, Beschreibung der Ausgeführten Leistung, Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts, Auftragssumme brutto
Fachstudium Fachkräfte:
Biowissenschaften: Abgeschlossenes Studium in einem Studiengang der Biowissenschaften, Biologie, (marinen) Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie mit dem Abschluss als Master/Diplom oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Erhebung/Bearbeitung/Auswertung biologischer Daten sowie Erstellung umfassender Berichte befähigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
- Justitiariat Z11 -
20359 Hamburg
Fax.: +49 40 3190 5001