Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (LOS I) sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01509-Vorinfo
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http:///www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (LOS I) sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II)
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u.a. die Meeresumwelt untersucht werden.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) im Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023) (LOS I), sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 (LOS I) bzw. innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (LOS II).
Los I & II
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen AWZ der Nordsee, Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2
Deutsche AWZ der Nordsee
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) im Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023) (LOS I), sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 (LOS I) bzw. innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (LOS II)
Folgende Arbeiten sind in Los I jeweils vorgesehen:
a) Schiffsgestützte Untersuchungen
Die schiffsgestützten Untersuchungen der Flächen N-13.1 und N-13.2 finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 statt.
Die Untersuchungen umfassen:
- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff
- Transektausrichtung: Ost-West
- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Fläche min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.
- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an zwei Stationen (eine Station je Fläche) von Juli 2023 bis Juni 2025.
b) Flugzeuggestützte Untersuchungen
Die flugzeuggestützten Untersuchungen der Flächen N-13.1 und N-13.2 finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 statt und umfassen:
- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)
- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen
- Das Untersuchungsgebiet umfasst mindestens die Flächen N-13.1 und N-13.2 und soll so gestaltet sein, dass es in die östlich gelegenen Schutzgebiete (für Schweinswale und Seetaucher) mindestens 20 km hineinragt;
- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West
c) Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten
Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte. Die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte. Überarbeitungen seitens des Auftragnehmenden sind einzuplanen.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte werden beim öffentlichen Auftraggeber Strategische Umweltprüfungen zu den (durch die Bundesnetzagentur, BNetzA) auszuschreibenden Flächen durchgeführt und die Eignung der Flächen geprüft.
Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit potentielle Bieterinnen und Bieter der Ausschreibungen der BNetzA auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ihre Gebote kalkulieren können.
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen AWZ der Nordsee, als eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“
Deutsche AWZ der Nordsee
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) im Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023) (LOS I), sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 (LOS I) bzw. innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (LOS II)
Folgende Arbeiten sind in Los II jeweils vorgesehen:
a) Schiffsgestützte Untersuchungen
Die schiffsgestützten Untersuchungen finden jeweils auf zwei, für den Entenschnabel exemplarischen Flächen, im nordwestlichen, äußersten Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°48´N und 3°35´E, WGS84) und mittig, im nördlichen Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°20´N und 5°37´E, WGS84) im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 statt.
Die Untersuchungen umfassen:
- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff
- Transektausrichtung: Ost-West
- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Fläche min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.
- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an zwei Stationen (eine Station je Fläche) von Juli 2023 bis Juni 2025.
- Größe der Untersuchungsgebiete jeweils voraussichtlich ca. 400 km²
b) Flugzeuggestützte Untersuchungen
Die flugzeuggestützten Untersuchungen finden jeweils auf zwei, für den Entenschnabel exemplarischen Flächen, im nordwestlichen, äußersten Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°48´N und 3°35´E, WGS84) und mittig, im nördlichen Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°20´N und 5°37´E, WGS84) im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 statt und umfassen:
- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)
- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen
- Die Untersuchungsgebiete umfassen jeweils voraussichtlich ca. 3.000 km² und sind so anzulegen, dass sie max. 1 km in die AWZ der Anrainerstaaten hineinragen und sich möglichst in einer nordwestlich-südöstlichen Ausrichtung befinden.
- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West
c) Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten
Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte. Die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte. Überarbeitungen seitens des Auftragnehmenden sind einzuplanen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
Die Ausschreibung wird für freiberufliche Anbietende geeignet sein.
Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare werden in den Vergabedokumenten vorhanden sein.