Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (LOS I) sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01509-Vorinfo

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http:///www.evergabe-online.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (LOS I) sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II)

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01509-Vorinfo
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90710000 Umweltmanagement
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u.a. die Meeresumwelt untersucht werden.

Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) im Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023) (LOS I), sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 (LOS I) bzw. innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (LOS II).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Los I & II

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen AWZ der Nordsee, Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90711000 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90712000 Umweltplanung
90713000 Beratung in Umweltfragen
90714000 Umweltaudit
90715000 Untersuchung von Verschmutzungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.

Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) im Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023) (LOS I), sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 (LOS I) bzw. innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (LOS II)

Folgende Arbeiten sind in Los I jeweils vorgesehen:

a) Schiffsgestützte Untersuchungen

Die schiffsgestützten Untersuchungen der Flächen N-13.1 und N-13.2 finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 statt.

Die Untersuchungen umfassen:

- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff

- Transektausrichtung: Ost-West

- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Fläche min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.

- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an zwei Stationen (eine Station je Fläche) von Juli 2023 bis Juni 2025.

b) Flugzeuggestützte Untersuchungen

Die flugzeuggestützten Untersuchungen der Flächen N-13.1 und N-13.2 finden im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 statt und umfassen:

- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)

- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen

- Das Untersuchungsgebiet umfasst mindestens die Flächen N-13.1 und N-13.2 und soll so gestaltet sein, dass es in die östlich gelegenen Schutzgebiete (für Schweinswale und Seetaucher) mindestens 20 km hineinragt;

- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West

c) Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten

Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte. Die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte. Überarbeitungen seitens des Auftragnehmenden sind einzuplanen.

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte werden beim öffentlichen Auftraggeber Strategische Umweltprüfungen zu den (durch die Bundesnetzagentur, BNetzA) auszuschreibenden Flächen durchgeführt und die Eignung der Flächen geprüft.

Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit potentielle Bieterinnen und Bieter der Ausschreibungen der BNetzA auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ihre Gebote kalkulieren können.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen AWZ der Nordsee, als eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90711000 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90712000 Umweltplanung
90713000 Beratung in Umweltfragen
90714000 Umweltaudit
90715000 Untersuchung von Verschmutzungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.

Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) im Gebiet N-13 - Flächen N-13.1 und N-13.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 20.01.2023) (LOS I), sowie eine vorbereitende Untersuchung entlang eines Gradienten in den „Entenschnabel“ (LOS II), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 (LOS I) bzw. innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (LOS II)

Folgende Arbeiten sind in Los II jeweils vorgesehen:

a) Schiffsgestützte Untersuchungen

Die schiffsgestützten Untersuchungen finden jeweils auf zwei, für den Entenschnabel exemplarischen Flächen, im nordwestlichen, äußersten Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°48´N und 3°35´E, WGS84) und mittig, im nördlichen Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°20´N und 5°37´E, WGS84) im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 statt.

Die Untersuchungen umfassen:

- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff

- Transektausrichtung: Ost-West

- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Fläche min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.

- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an zwei Stationen (eine Station je Fläche) von Juli 2023 bis Juni 2025.

- Größe der Untersuchungsgebiete jeweils voraussichtlich ca. 400 km²

b) Flugzeuggestützte Untersuchungen

Die flugzeuggestützten Untersuchungen finden jeweils auf zwei, für den Entenschnabel exemplarischen Flächen, im nordwestlichen, äußersten Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°48´N und 3°35´E, WGS84) und mittig, im nördlichen Teil des Entenschnabels (voraussichtlich ca. 55°20´N und 5°37´E, WGS84) im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 statt und umfassen:

- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)

- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen

- Die Untersuchungsgebiete umfassen jeweils voraussichtlich ca. 3.000 km² und sind so anzulegen, dass sie max. 1 km in die AWZ der Anrainerstaaten hineinragen und sich möglichst in einer nordwestlich-südöstlichen Ausrichtung befinden.

- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West

c) Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten

Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte. Die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte. Überarbeitungen seitens des Auftragnehmenden sind einzuplanen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
03/02/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.

Die Ausschreibung wird für freiberufliche Anbietende geeignet sein.

Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare werden in den Vergabedokumenten vorhanden sein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023