Rahmenvertrag Radabstellanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61068

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Deutsche Bahn AG als zentrale Beschaffungsstelle für den Abschluss von Einzelverträgen durch Kommunen, siehe auch II.2.4
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Radabstellanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61068
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44212300 Konstruktionen und Teile davon - AA11 - BA42
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenverträge über Reihenbügel- und/oder Doppelparker-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2026.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reihenbügelanlagen Region Nord

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
14622000 Stahl
44210000 Konstruktionen und Teile von Konstruktionen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-

Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-

Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,

Thüringen, Nordrhein-Westfalen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.

In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.

Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Leistungen sind als solche gekennzeichnet. Sie müssen nicht angeboten werden. Sie gehen nicht in die Wertung mit ein.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt

im Los 1: 8.500 Stellplätze.

Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt

im Los 1: 12.000 Stellplätze.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Doppelstockanlagen Region Nord

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
14622000 Stahl
44210000 Konstruktionen und Teile von Konstruktionen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-

Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-

Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,

Thüringen, Nordrhein-Westfalen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.

In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.

Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt

im Los 2: 16.500 Stellplätze

Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt

im Los 2: 23.000 Stellplätze

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reihenbügelanlagen Region Süd

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
14622000 Stahl
44210000 Konstruktionen und Teile von Konstruktionen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:

Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,

Baden-Württemberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.

In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.

Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Leistungen sind als solche gekennzeichnet. Sie müssen nicht angeboten werden. Sie gehen nicht in die Wertung mit ein.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt

im Los 3: 8.500 Stellplätze

Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt

im Los 3: 12.000 Stellplätze.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Doppelparkanlagen Region Süd

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
14622000 Stahl
44210000 Konstruktionen und Teile von Konstruktionen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:

Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,

Baden-Württemberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.

In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.

Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt

im Los 4: 16.500 Stellplätze.

Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt

im Los 4: 23.000 Stellplätze.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 169-476523
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Reihenbügelanlagen Region Nord

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Doppelstockanlagen Region Nord

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Reihenbügelanlagen Region Süd

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Doppelparkanlagen Region Süd

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abläufe zu Auftragsstellung, Rechnungsstellung und Zahlung werden zwischen Auftragnehmer und jeweiligem Besteller vereinbart.

http://deutschebahn.com/bieterportal Vergabe-Nr. 22FEA61068

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post

(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2023