Rahmenvertrag Radabstellanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61068
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Radabstellanlagen
Rahmenverträge über Reihenbügel- und/oder Doppelparker-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2026.
Gesamtvergabe über alle 4 Lose kann erfolgen: Los 1, Los 2, Los 3 und Los 4 werden an einen Bieter vergeben, wenn die Gesamtsumme eines Kombinationsangebotes günstiger ist als die Summe der vier besten Angebote je Los bei einer Einzellosbetrachtung.
Reihenbügelanlagen Region Nord
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-
Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Nordrhein-Westfalen
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Optionale Leistungen sind als solche gekennzeichnet. Sie müssen nicht angeboten werden. Sie gehen nicht in die Wertung mit ein.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 1: 8.500 Stellplätze.
Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt
im Los 1: 12.000 Stellplätze.
Doppelstockanlagen Region Nord
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-
Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Nordrhein-Westfalen
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 2: 16.500 Stellplätze
Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt
im Los 2: 23.000 Stellplätze
Reihenbügelanlagen Region Süd
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,
Baden-Württemberg
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Optionale Leistungen sind als solche gekennzeichnet. Sie müssen nicht angeboten werden. Sie gehen nicht in die Wertung mit ein.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 3: 8.500 Stellplätze
Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt
im Los 3: 12.000 Stellplätze.
Doppelparkanlagen Region Süd
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,
Baden-Württemberg
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 4: 16.500 Stellplätze.
Die Höchstmengen der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt
im Los 4: 23.000 Stellplätze.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
(Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
(Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
A) Der Auftragnehmer ist für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen 2 (EXC 2) zertifiziert
B) Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder vergleichbar
C) Die Anlagentypen, welche hier angeboten werden, erfüllen die Anforderungen der DIN 79008 und sind zertifiziert durch eine akkreditierte Prüfstelle. Die Prüfbescheinigung mit den Prüfergebnissen inkl. dem Zertifikat sind mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abläufe zu Auftragsstellung, Rechnungsstellung und Zahlung werden zwischen Auftragnehmer und jeweiligem Besteller vereinbart.
http://deutschebahn.com/bieterportal Vergabe-Nr. 22FEA61068
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post
(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.