Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar.
Objekt- und Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen. Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist in enger Abstimmung mit einem gesonderten PV-Anlagen Planer durchzuführen. Dieser wird über das Los 2 beauftragt. Zum regelmäßigen Austausch und zur Leistungserbringung sind entsprechende Abstimmungstermine im Planungsteam erforderlich.
Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen. Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist Bestandteil dieser Angebotsanfrage. Dazu wird zunächst die LPH 1 und 2 beauftragt, die weiteren LPH sollen jedoch als Option mit angeboten werden. Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Objekt- und Tragwerksplaner durchzuführen. Dieser wird über das Los 1 beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objekt- und Tragwerksplanung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.