Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objekt- und Tragwerksplanung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)].  Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet:  „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung).  Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen.  Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist in enger Abstimmung mit einem gesonderten PV-Anlagen Planer durchzuführen. Dieser wird über das Los 2 beauftragt. Zum regelmäßigen Austausch und zur Leistungserbringung sind entsprechende Abstimmungstermine im Planungsteam erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert des geplanten Teams / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Büros / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen. Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist Bestandteil dieser Angebotsanfrage. Dazu wird zunächst die LPH 1 und 2 beauftragt, die weiteren LPH sollen jedoch als Option mit angeboten werden. Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Objekt- und Tragwerksplaner durchzuführen. Dieser wird über das Los 1 beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert des geplanten Teams / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Büros / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 221-636937
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Objekt- und Tragwerksplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2023