Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0bd1baac-d02e-4c9e-b9c4-68fd81b89361
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0bd1baac-d02e-4c9e-b9c4-68fd81b89361
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar.

 

Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern.

Zudem soll die Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage an der neuen LSW oder als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage geprüft werden. Hierzu wird im Los 2 ein Fachplaner für die PV-Anlage gesucht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objekt- und Tragwerksplanung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar

[Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)].

 

Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet:

 

„Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung).

 

Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen.

 

Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand.

 

Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen.

Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist in enger Abstimmung mit einem gesonderten PV-Anlagen Planer durchzuführen. Dieser wird über das Los 2 beauftragt.

 

Zum regelmäßigen Austausch und zur Leistungserbringung sind entsprechende Abstimmungstermine im Planungsteam erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert des geplanten Teams / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Büros / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 21
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist Bestandteil dieser Angebotsanfrage. Dazu wird zunächst die LPH 1 und 2 beauftragt, die weiteren LPH sollen jedoch als Option mit angeboten werden. Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Objekt- und Tragwerksplaner durchzuführen. Dieser wird über das Los 1 beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert des geplanten Teams / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Büros / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 21
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber für das Los 1 hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mindestens einen Teilhonorarumsatz Objektplanung Ingenieurbauwerke von mehr als 500.000€.

Der Bewerber für das Los 2 hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mindestens einen Teilhonorarumsatz Fachplanung PV-Anlagen von mehr als 500.000€

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber für das Los 1 hat 3 Referenzen für die Planung von Lärmschutzwänden an Bahnstrecken in den Jahren 2018-2022 einzureichen.

Der Bewerber für das Los 2 hat 3 Referenzen für die Planung von PV-Anlagen in den Jahren 2018-2022 einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2022
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/12/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Angebotsöffnung elektronisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2022