Rahmenvereinbarung Reifenbeschaffung für die Autobahn GmbH des Bundes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Reifenbeschaffung für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes plant mit diesem Vergabeverfahren die bundesweite Beschaffung von PKW-Reifen (bis 3,5 Tonnen) aller Art (Los 1). Weiterer Bestandteil des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Dienstleistungen / Serviceleistungen wie z.B. der Saisonwechsel, die Erstmontage, die Einlagerung von Reifen, die Entsorgung von Reifen, etc (Los 2). Das Vergabeverfahren wird im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Lieferung von PKW-Reifen
In diesem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Dadurch hat die Auftraggeberin bzw. haben die Bedarfsträger die Möglichkeit bei zwei Auftragnehmern die benötigten Reifen zu bestellen. Die Auftraggeberin bzw. die Bedarfsträger rufen zunächst ausschließlich Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung bei dem erstplatzierten Bieter (Auftragnehmer sog. Hauptversorger) ab. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin und endet am 31.12.2024. Abrufe auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung werden nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen (Beginn der Leistungszeit am 01.01.2023).
Die benötigten Reifen sind ab dem 01.01.2023 (Beginn der Leistungszeit), mit dem Abschluss der jeweiligen Einzelverträge, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, sukzessiv, an die Adressen der Auftraggeberin innerhalb von maximal zwei (2) Werktagen (Lieferfrist) zu liefern (Liefer- bzw. Ausführungsfrist). Die PKW-Reifen der genannten Hersteller sind in allen verfügbaren Arten, Größen (Breite, Höhe, Zoll) und Geschwindigkeitsindexen von den Bedarfsträgern abrufbar.
Sämtliche Kosten / Leistungen sowie Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Lieferleistung sowie Dienstleistung / Serviceleistung stehen (bspw. die Logistikkosten, Werkzeuge, Materia-lien f. die einzelnen Dienstleistungen / Serviceleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten, etc.) sind mit den Angebotsrabatten /-preisen abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Dienstleitungen deutschlandweit entweder am Standort des jeweiligen Fahrzeugs oder Geräts oder je nach Bedarf des Auftraggebers an einem nahegelegenen Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
Die Höchstabrufemenge beträgt 5.000 Reifen (Lieferleistung).
Dienstleistung / Serviceleistung im Zusammenhang mit Reifen
In diesem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Dadurch hat die Auftraggeberin bzw. haben die Bedarfsträger die Möglichkeit bei zwei Auftragnehmern die Dienstleistungen/Serviceleistungen abzurufen.
Die Auftraggeberin bzw. die Bedarfsträger entscheiden auf Grundlage der Entfernung (in Kilometer) zum Auftragnehmer. Derjenige Rahmenvertragspartner, der eine näher gelegene Werkstätte des jeweiligen Bedarfsträger bereitstellt, wird im Einzelabruf beauftragt. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin und endet am 31.12.2024. Abrufe auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung werden nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen. Die Dienstleistungen sind deutschlandweit umzusetzen.
Die benötigten Dienstleistungen / Serviceleistungen sind ab dem 01.01.2023 (Beginn der Leistungszeit), mit dem Abschluss der jeweiligen Einzelverträge, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, sukzessiv, an die Auftraggeberin bzw. deren Bedarfsträger zu erbringen. Sämtliche Kosten / Leistungen sowie Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Lieferleistung sowie Dienstleistung / Serviceleistung stehen (bspw. die Logistikkosten, Werkzeuge, Materialien f. die einzelnen Dienstleistungen / Serviceleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten, etc.) sind mit den Angebotsrabatten /-preisen abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Die benötigten Reifen werden zum Teil mit den verschiedenen Dienstleistungen / Serviceleistungen aus den folgenden Arbeitsbereichen in Anspruch genommen:
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen bis einschließlich 17“ (Erstmontage Neu-reifen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte)
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen ab 18“ (Erstmontage Neureifen, Rad-wechsel, statisches Auswuchten, Gewichte)
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen mit RDKS bis einschließlich 17“ (Erst-montage Neureifen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen mit RDKS ab 18“ (Erstmontage Neurei-fen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Saisonwechsel PKW-Rad bis einschließlich 17“ (Radwechsel, statisches Aus-wuchten, Gewichte)
- Saisonwechsel PKW-Rad ab 18“ (Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewich-te)
- Saisonwechsel PKW-Rad mit RDKS bis einschließlich 17“ (Radwechsel, stati-sches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Saisonwechsel PKW-Rad mit RDKS ab 18“ (Radwechsel, statisches Auswuch-ten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Einlagerung je PKW-Reifen/Rad / Saison
- Radwäsche/-reinigung
- Altreifen-Entsorgung PKW
- Reifenreparaturen PKW
Die Höchstabrufmenge beträgt 10.000 Reifen (Lieferleistung) und 30.000 Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von PKW-Reifen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50733
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von PKW-Reifen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung / Serviceleistung im Zusammenhang mit Reifen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breuberg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64747
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung / Serviceleistung im Zusammenhang mit Reifen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50733
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-
internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).