Rahmenvereinbarung Reifenbeschaffung für die Autobahn GmbH des Bundes

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E52612133
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Reifenbeschaffung für die Autobahn GmbH des Bundes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Autobahn GmbH des Bundes plant mit diesem Vergabeverfahren die bundesweite Beschaffung von PKW-Reifen (bis 3,5 Tonnen) aller Art (Los 1). Weiterer Bestandteil des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Dienstleistungen / Serviceleistungen wie z.B. der Saisonwechsel, die Erstmontage, die Einlagerung von Reifen, die Entsorgung von Reifen, etc (Los 2). Das Vergabeverfahren wird im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von PKW-Reifen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Dadurch hat die Auftraggeberin bzw. haben die Bedarfsträger die Möglichkeit bei zwei Auftragnehmern die benötigten Reifen zu bestellen. Die Auftraggeberin bzw. die Bedarfsträger rufen zunächst ausschließlich Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung bei dem erstplatzierten Bieter (Auftragnehmer sog. Hauptversorger) ab. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin und endet am 31.12.2024. Abrufe auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung werden nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen (Beginn der Leistungszeit am 01.01.2023).

Die benötigten Reifen sind ab dem 01.01.2023 (Beginn der Leistungszeit), mit dem Abschluss der jeweiligen Einzelverträge, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, sukzessiv, an die Adressen der Auftraggeberin innerhalb von maximal zwei (2) Werktagen (Lieferfrist) zu liefern (Liefer- bzw. Ausführungsfrist). Die PKW-Reifen der genannten Hersteller sind in allen verfügbaren Arten, Größen (Breite, Höhe, Zoll) und Geschwindigkeitsindexen von den Bedarfsträgern abrufbar.

Sämtliche Kosten / Leistungen sowie Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Lieferleistung sowie Dienstleistung / Serviceleistung stehen (bspw. die Logistikkosten, Werkzeuge, Materia-lien f. die einzelnen Dienstleistungen / Serviceleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten, etc.) sind mit den Angebotsrabatten /-preisen abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Dienstleitungen deutschlandweit entweder am Standort des jeweiligen Fahrzeugs oder Geräts oder je nach Bedarf des Auftraggebers an einem nahegelegenen Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preispunkte - Rabatte / Gewichtung: 100%
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufemenge beträgt 5.000 Reifen (Lieferleistung).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistung / Serviceleistung im Zusammenhang mit Reifen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Dadurch hat die Auftraggeberin bzw. haben die Bedarfsträger die Möglichkeit bei zwei Auftragnehmern die Dienstleistungen/Serviceleistungen abzurufen.

Die Auftraggeberin bzw. die Bedarfsträger entscheiden auf Grundlage der Entfernung (in Kilometer) zum Auftragnehmer. Derjenige Rahmenvertragspartner, der eine näher gelegene Werkstätte des jeweiligen Bedarfsträger bereitstellt, wird im Einzelabruf beauftragt. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin und endet am 31.12.2024. Abrufe auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung werden nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen. Die Dienstleistungen sind deutschlandweit umzusetzen.

Die benötigten Dienstleistungen / Serviceleistungen sind ab dem 01.01.2023 (Beginn der Leistungszeit), mit dem Abschluss der jeweiligen Einzelverträge, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, sukzessiv, an die Auftraggeberin bzw. deren Bedarfsträger zu erbringen. Sämtliche Kosten / Leistungen sowie Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Lieferleistung sowie Dienstleistung / Serviceleistung stehen (bspw. die Logistikkosten, Werkzeuge, Materialien f. die einzelnen Dienstleistungen / Serviceleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten, etc.) sind mit den Angebotsrabatten /-preisen abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

Die benötigten Reifen werden zum Teil mit den verschiedenen Dienstleistungen / Serviceleistungen aus den folgenden Arbeitsbereichen in Anspruch genommen:

- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen bis einschließlich 17“ (Erstmontage Neu-reifen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte)

- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen ab 18“ (Erstmontage Neureifen, Rad-wechsel, statisches Auswuchten, Gewichte)

- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen mit RDKS bis einschließlich 17“ (Erst-montage Neureifen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)

- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen mit RDKS ab 18“ (Erstmontage Neurei-fen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)

- Saisonwechsel PKW-Rad bis einschließlich 17“ (Radwechsel, statisches Aus-wuchten, Gewichte)

- Saisonwechsel PKW-Rad ab 18“ (Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewich-te)

- Saisonwechsel PKW-Rad mit RDKS bis einschließlich 17“ (Radwechsel, stati-sches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)

- Saisonwechsel PKW-Rad mit RDKS ab 18“ (Radwechsel, statisches Auswuch-ten, Gewichte, inklusive Service Kit)

- Einlagerung je PKW-Reifen/Rad / Saison

- Radwäsche/-reinigung

- Altreifen-Entsorgung PKW

- Reifenreparaturen PKW

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätspunkte (QP1) - Anzahl an Werkstätten im Serviceverbund / Gewichtung: 30%
Kostenkriterium - Name: Preispunkte (PP1) - Dienstleistung / Serviceleistung / Gewichtung: 20%
Kostenkriterium - Name: Preispunkte (PP2) - Rabatte / Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufmenge beträgt 10.000 Reifen (Lieferleistung) und 30.000 Dienstleistungen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Los 1 und Los 2:

1. Nachweis der Eignung des Bieters gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters). Der Bieter hat mittels des Formblattes C-F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html) vorliegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben. Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt C-F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.

2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist:

- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Los 1 und Los 2:

1. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird (Formblatt C-F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.

2. Nachweis der Geschäftsumsätze für die letzten Geschäftsjahre: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) in EUR netto pro Geschäftsjahr (Formblatt C-F3.2). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert

pro Jahr - Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Los 1 und Los 2:

1. Vorlage geeigneter Referenzen über in den letzten drei (3) Jahren (ab 2019) ausgeführte Aufträge, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters geben.

Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):

- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG

- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistungnachvollziehbar zu belegen)

- Leistungszeitraum

- Los 1: Angabe des Jahresbedarfs des Referenzgebers (erbrachte Lieferleistungen) in den Geschäftsjahren 2020/2021 / Los 2: Anzahl erbrachter vergleichbarer Dienstleistungen in den Geschäftsjahres 2020/2021

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Los 1: Zwei (2) der geforderten Referenzen müssen jeweils einen Referenzgeber/Kunden aufweisen, welcher innerhalb von zwei Geschäftsjahren (2020 und 2021) in Summe einen Jahresbedarf von mindestens 3.000 Reifen (Lieferleistung) hatte.

Los 2:Die vorgelegten Referenzprojekte müssen jeweils innerhalb von zwei Geschäftsjahren (2020 und 2021) in Summe mindestens 1.000 vergleichbare Dienstleistungen aufweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Los 1 und Los 2: Der Bieter hat das Formblatts C-F2 „Eigenerklärung Russlandsanktionen“ nach den Anforderungen des Rundschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 14.04.22 vorzulegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 12:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-

internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022