Rahmenvereinbarung Reifenbeschaffung für die Autobahn GmbH des Bundes
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Reifenbeschaffung für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes plant mit diesem Vergabeverfahren die bundesweite Beschaffung von PKW-Reifen (bis 3,5 Tonnen) aller Art (Los 1). Weiterer Bestandteil des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Dienstleistungen / Serviceleistungen wie z.B. der Saisonwechsel, die Erstmontage, die Einlagerung von Reifen, die Entsorgung von Reifen, etc (Los 2). Das Vergabeverfahren wird im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Lieferung von PKW-Reifen
In diesem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Dadurch hat die Auftraggeberin bzw. haben die Bedarfsträger die Möglichkeit bei zwei Auftragnehmern die benötigten Reifen zu bestellen. Die Auftraggeberin bzw. die Bedarfsträger rufen zunächst ausschließlich Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung bei dem erstplatzierten Bieter (Auftragnehmer sog. Hauptversorger) ab. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin und endet am 31.12.2024. Abrufe auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung werden nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen (Beginn der Leistungszeit am 01.01.2023).
Die benötigten Reifen sind ab dem 01.01.2023 (Beginn der Leistungszeit), mit dem Abschluss der jeweiligen Einzelverträge, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, sukzessiv, an die Adressen der Auftraggeberin innerhalb von maximal zwei (2) Werktagen (Lieferfrist) zu liefern (Liefer- bzw. Ausführungsfrist). Die PKW-Reifen der genannten Hersteller sind in allen verfügbaren Arten, Größen (Breite, Höhe, Zoll) und Geschwindigkeitsindexen von den Bedarfsträgern abrufbar.
Sämtliche Kosten / Leistungen sowie Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Lieferleistung sowie Dienstleistung / Serviceleistung stehen (bspw. die Logistikkosten, Werkzeuge, Materia-lien f. die einzelnen Dienstleistungen / Serviceleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten, etc.) sind mit den Angebotsrabatten /-preisen abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Dienstleitungen deutschlandweit entweder am Standort des jeweiligen Fahrzeugs oder Geräts oder je nach Bedarf des Auftraggebers an einem nahegelegenen Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
Die Höchstabrufemenge beträgt 5.000 Reifen (Lieferleistung).
Dienstleistung / Serviceleistung im Zusammenhang mit Reifen
In diesem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Dadurch hat die Auftraggeberin bzw. haben die Bedarfsträger die Möglichkeit bei zwei Auftragnehmern die Dienstleistungen/Serviceleistungen abzurufen.
Die Auftraggeberin bzw. die Bedarfsträger entscheiden auf Grundlage der Entfernung (in Kilometer) zum Auftragnehmer. Derjenige Rahmenvertragspartner, der eine näher gelegene Werkstätte des jeweiligen Bedarfsträger bereitstellt, wird im Einzelabruf beauftragt. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin und endet am 31.12.2024. Abrufe auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung werden nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen. Die Dienstleistungen sind deutschlandweit umzusetzen.
Die benötigten Dienstleistungen / Serviceleistungen sind ab dem 01.01.2023 (Beginn der Leistungszeit), mit dem Abschluss der jeweiligen Einzelverträge, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, sukzessiv, an die Auftraggeberin bzw. deren Bedarfsträger zu erbringen. Sämtliche Kosten / Leistungen sowie Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Lieferleistung sowie Dienstleistung / Serviceleistung stehen (bspw. die Logistikkosten, Werkzeuge, Materialien f. die einzelnen Dienstleistungen / Serviceleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten, etc.) sind mit den Angebotsrabatten /-preisen abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Die benötigten Reifen werden zum Teil mit den verschiedenen Dienstleistungen / Serviceleistungen aus den folgenden Arbeitsbereichen in Anspruch genommen:
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen bis einschließlich 17“ (Erstmontage Neu-reifen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte)
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen ab 18“ (Erstmontage Neureifen, Rad-wechsel, statisches Auswuchten, Gewichte)
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen mit RDKS bis einschließlich 17“ (Erst-montage Neureifen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Erstmontage / Ummontage PKW-Reifen mit RDKS ab 18“ (Erstmontage Neurei-fen, Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Saisonwechsel PKW-Rad bis einschließlich 17“ (Radwechsel, statisches Aus-wuchten, Gewichte)
- Saisonwechsel PKW-Rad ab 18“ (Radwechsel, statisches Auswuchten, Gewich-te)
- Saisonwechsel PKW-Rad mit RDKS bis einschließlich 17“ (Radwechsel, stati-sches Auswuchten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Saisonwechsel PKW-Rad mit RDKS ab 18“ (Radwechsel, statisches Auswuch-ten, Gewichte, inklusive Service Kit)
- Einlagerung je PKW-Reifen/Rad / Saison
- Radwäsche/-reinigung
- Altreifen-Entsorgung PKW
- Reifenreparaturen PKW
Die Höchstabrufmenge beträgt 10.000 Reifen (Lieferleistung) und 30.000 Dienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
1. Nachweis der Eignung des Bieters gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters). Der Bieter hat mittels des Formblattes C-F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html) vorliegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben. Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt C-F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Los 1 und Los 2:
1. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird (Formblatt C-F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
2. Nachweis der Geschäftsumsätze für die letzten Geschäftsjahre: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) in EUR netto pro Geschäftsjahr (Formblatt C-F3.2). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert
pro Jahr - Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Los 1 und Los 2:
1. Vorlage geeigneter Referenzen über in den letzten drei (3) Jahren (ab 2019) ausgeführte Aufträge, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters geben.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistungnachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
- Los 1: Angabe des Jahresbedarfs des Referenzgebers (erbrachte Lieferleistungen) in den Geschäftsjahren 2020/2021 / Los 2: Anzahl erbrachter vergleichbarer Dienstleistungen in den Geschäftsjahres 2020/2021
Los 1: Zwei (2) der geforderten Referenzen müssen jeweils einen Referenzgeber/Kunden aufweisen, welcher innerhalb von zwei Geschäftsjahren (2020 und 2021) in Summe einen Jahresbedarf von mindestens 3.000 Reifen (Lieferleistung) hatte.
Los 2:Die vorgelegten Referenzprojekte müssen jeweils innerhalb von zwei Geschäftsjahren (2020 und 2021) in Summe mindestens 1.000 vergleichbare Dienstleistungen aufweisen.
1. Los 1 und Los 2: Der Bieter hat das Formblatts C-F2 „Eigenerklärung Russlandsanktionen“ nach den Anforderungen des Rundschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 14.04.22 vorzulegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-
internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).