Plakatkampagne
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Plakatkampagne
Im Rahmen des Personalmarketings der Auftraggeberin soll eine bundesweite Personalmarketingkampagne mit Plakaten an zahlreichen S-Bahnhöfen und Fernbahnhöfen durchgeführt werden. Hierfür soll ein Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) beauftragt werden, welches diese bundesweit mitgestaltet und umsetzt.
Berlin/ Bundesweit.
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden: „Auftraggeberin“) muss der Personalbedarf hinreichend gedeckt sein. Aufgrund der Unternehmensgröße, hoher Verrentungs- und Pensionierungsquoten und einer hohen Zahl schwerbesetzbarer Positionen, sind Bedarf und Rate der Neuausschreibungen von Personalstellen
der Zentrale und Niederlassungen der Auftraggeberin außerordentlich hoch. Aktuell sind mehr als 360 Positionen auf der Karriereseite der Auftraggeberin veröffentlicht, vielfach hiervon in Mangelberufsgruppen der Ingenieure, IT und Rechtswissenschaften sowie in weiteren schwer zu gewinnenden Spezialgebieten. Um diesen erheblichen Personalbedarf in der Berliner Zentrale sowie in den regionalen Niederlassungen der Auftraggeberin zeitlich, qualitativ, quantitativ sowie räumlich zu decken, ist auch in Zukunft eine zielgerichtete Begleitung der Personalgewinnung durch unternehmensweite Maßnahmen des Personalmarketing erforderlich.
Hierfür ist eine 2-monatige Durchführung einer bundesweiten Personal-Plakatkampagne an zahlreichen S-Bahnhöfen und Fernbahnhöfen vorgesehen, die gegenständlich beauftragt werden soll und umgehend nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden soll. Die Umsetzung hat schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Folgende Werbeträger sind vom Auftragnehmer anzubieten:
• Großflächen (6 Motive, inkl. Ersatz)
• City-Light-Poster (6 Motive, inkl. Ersatz)
• Public Video Station (Adaption, 6 Motive)
• Public Info Screen (Adaption, 6 Motive)
Zu II.2.7: Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt 6 Monate. Im Leistungszeitraum ist eine 2-monatige Durchführung der bundesweiten Personal-Plakatkampagne vorzunehmen. Die Umsetzung durch den Auftragnehmer hat schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer bundesweiten Personal-Plakatkampagne für die Autobahn Gmbh des Bundes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 19785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html