Rahmenvertrag digitale Schließfächer Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA56843

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag digitale Schließfächer

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA56843
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44421710 Gepäckaufbewahrungsschließfächer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von digitaler Gepäckschließfächern inkl. Bedienterminals. Gleichzeitig wird die Instandhaltung und Wartung Vertragsbestandteil sowie die Bereitstellung einer Verwaltungs- und Managementsoftware für die digitalen Gepäckschließfächer auf einer Hosting-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung und weitere IT-Dienstleistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die DB Station&Service AG ist Betreiber von ca. 5.400 Bahnhöfen in Deutschland. Zur Ausstattung von

ca. 200 Bahnhöfen in größeren Städten und wichtigen Messe- und Tourismus-Standorten gehören

Schließfächer in denen zeitweise Gepäck verwahrt werden kann. Die vorhandenen Schließfächer sollen

sukzessive erneuert werden und in diesem Zusammenhang auch mit zusätzlichen Funktionen ausgerüstet werden.

Die Funktionsweise der Schließfächer auf Bahnhöfen soll grundlegend modernisiert werden und dem

Nutzer eine neue und einheitliche Schnittstelle zur Belegung und Räumung des Faches bieten. Darüber

hinaus ist eine Auswertung der Schließfachbelegung eine zentrale neue Anforderung. Bauliche Anforderungen bleiben mindestens erhalten und höhere Ansprüche an Materialqualität in Fragen der Vandalismussicherheit werden gestellt. Das Design soll der modernen Corporate Identity des DB Konzerns angepasst sein.

Es soll ein Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von digitaler Gepäckschließfächern inkl. Bedienterminals vergeben werden. Gleichzeitig wird die Instandhaltung und Wartung Vertragsbestandteil sowie die Bereitstellung einer Verwaltungs- und Managementsoftware für die digitalen Gepäckschließfächer auf einer Hosting-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung und weitere IT-Dienstleistungen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende Lastenheft-Kriterien sind Soll-Optionen und können optional angeboten werden. Sie kennzeichnen für den Auftraggeber optionale Zusatzausstattungen. Sie sind nicht Bestandteil der Wertung.

Lastenheft-ID: 5.5.12

SOLL-Option

Die Lösung soll die Belegung eines Schließfaches mit einem Gepäckstück erkennen, so dass diese Information im Rahmen des Buchungsprozesses aber auch in der Management-/Verwaltungsapplikation ausgewertet werden kann. Wird diese Funktion unterstützt, muss sie konfigurierbar sein. Es muss mindestens die Möglichkeit bestehen, diese zu aktivieren und zu deaktivieren. Vorzugsweise können auch Schwellwerte konfiguriert werden.

Lastenheft-ID: 5.5.13

SOLL-Option

Die Lösung unterstützt Sensoren zur Erkennung von extrem flachen Gegenständen, so dass auch z.B. Briefe erkannt werden können und das Fach als belegt im System gekennzeichnet wird. Wird diese Funktion unterstützt, muss sie konfigurierbar sein. Es muss mindestens die Möglichkeit bestehen, diese zu aktivieren und zu deaktivieren. Vorzugsweise können auch Schwellwerte konfiguriert werden.

Lastenheft-ID: 5.5.14

SOLL-Option

Die Lösung unterstützt Sensoren zur Erkennung der Größe (Volumen) der Gegenstände. Wird diese Funktion unterstützt, muss sie konfigurierbar sein. Es muss mindestens die Möglichkeit bestehen, diese zu aktivieren und zu deaktivieren. Vorzugsweise können auch Schwellwerte konfiguriert werden.

Lastenheft-ID: 5.5.15

SOLL-Option

Die Lösung unterstützt Sensoren zur Erkennung von Lebewesen, die sich im Schließfach befinden. Wird diese Funktion unterstützt, muss sie konfigurierbar sein. Es muss mindestens die Möglichkeit bestehen, diese zu aktivieren und zu deaktivieren. Vorzugsweise können auch Schwellwerte konfiguriert werden.

Lastenheft-ID: 5.5.16

SOLL-Option

Die Lösung unterstützt Sensoren zur Bestimmung von Gewicht des Gepäckstückes. Wird diese Funktion unterstützt, muss sie konfigurierbar sein. Es muss mindestens die Möglichkeit bestehen, diese zu aktivieren und zu deaktivieren. Zusätzlich muss die Möglichkeit bestehen diese bei Bedarf, z.B. mittels eines Standard-Gewichtes, neu einmessen zu können.

Lastenheft-ID: 5.5.17

SOLL-Option

Die Lösung unterstützt Sensoren zur Erkennung von gefährlichen Substanzen in den Schießfächern. Wird diese Funktion unterstützt, muss sie konfigurierbar sein. Es muss mindestens die Möglichkeit bestehen, diese zu aktivieren und zu deaktivieren. Die Parametersätze für die Erkennung bzw. das Detektieren von Substanzen muss konfigurierbar sein.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt ca. 80 Standorte bundesweit und ca. 10.000 Gepäckschließfächer.

Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt ca. 120 Standorte bundesweit und ca. 13.000 Gepäckschließfächer.

Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-205224
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag digitale Schließfächer

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2023