E 2022-66 GB - Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 2022-66 GB - Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin
Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin.
Im Zusammenhang mit der weiteren Planung und Baumaßnahmen im Spreepark gab es in der Vergangenheit Untersuchungen zu möglichen Bauschadstoffen der Gebäude. Auf der Grundlage erstellter Schadstoffkataster sollen nun weiterführende Untersuchungsleistungen durchgeführt werden.
Das Hauptaufgabenfeld betrifft die erforderliche Planungs- und Baubegleitung für die Entsorgung der Schad- und Gefahrenstoffe. Auf dem Gelände werden Maßnahmen aus den Bereichen Hoch- und Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Freianlagen realisiert.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden erst durch Einzelabruf beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E 2022-66 GB - Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der bekannt gemachte tatsächliche Auftragswert bildet die Höchstabnahmemenge ab. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/