E 2022-66 GB - Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 2022-66 GB - Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin
Rahmenvertrag zum Entsorgungsmanagement im Spreepark Berlin.
Im Zusammenhang mit der weiteren Planung und Baumaßnahmen im Spreepark gab es in der Vergangenheit Untersuchungen zu möglichen Bauschadstoffen der Gebäude. Auf der Grundlage erstellter Schadstoffkataster sollen nun weiterführende Untersuchungsleistungen durchgeführt werden.
Das Hauptaufgabenfeld betrifft die erforderliche Planungs- und Baubegleitung für die Entsorgung der Schad- und Gefahrenstoffe. Auf dem Gelände werden Maßnahmen aus den Bereichen Hoch- und Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Freianlagen realisiert.
Der Vertrag kann zweimalig optional um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden erst durch Einzelabruf beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister
1) Berufshaftpflichtversicherung
Zu 1)
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens
1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Sofern die Versicherungssummen derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten
Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Der Nachweis zum grundsätzlichen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für jedes Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft und/oder Nachunternehmer gesondert
vorzulegen, die Deckungssummen müssen jedenfalls bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein. Der Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung
kann (ohne Formblatt) mit den Vergabeunterlagen eingereicht werden. Falls dies nicht erfolgt, fragt die Vergabestelle für die in die engere Wahl kommenden
Bieter diesen Nachweis an, welcher innerhalb der gesetzten Frist eingereicht werden muss.
1) Referenzen
2) Unternehmensdarstellung
Zu 1)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens je 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Als vergleichbar werden solche Referenzprojekte akzeptiert, die in Vorbereitung bzw. Durchführung von Maßnahmen Leistungen zu folgenden drei Themen erbracht wurden.
1. Schadstoffgutachterliche Untersuchungen
2. Planungsbegleitende Leistungen einschließlich Erstellung Ausschreibungsunterlagen
3. Fachgutachterliche Baubegleitung, Entsorgungsmanagement
und ein Gesamt-Auftragsvolumen von mindestens 30.000,00 € netto aufweisen. Sollten diese drei Leistungen nicht komplett innerhalb von drei Projekten erbracht worden sein,
sondern sich auf mehr als drei Projekte verteilen, könne auch entsprechend zusätzliche Projekte als Referenzen vorgelegt werden, bis der erforderliche Nachweis zu allen drei
o.g. Themen dreimal erbracht wurde.
Die Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein.
Zu 2)
Mit den Angebotsunterlagen ist eine Präsentation des Unternehmens (Unternehmensdarstellung) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/