Rechenzentrumsdienstleistungen SAP und non SAP Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: RZ-1-2117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechenzentrumsdienstleistungen SAP und non SAP Systeme
Die GESOBAU AG sowie die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin schreiben getrennt nach Losen die Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen für SAP und non SAP Systeme sowie weitere Dienstleistungen (u. a. User Help Desk, IT-Security-Leistungen, Virtualisierung, IT-Administration, Betreuung Netzwerk, Support) aus. Darüber hinaus wird auch die Lieferung von Hardware notwendig werden. Beide Unternehmen beziehen die zu vergebenen Leistungen derzeit bei externen Dienstleistern. Der Leistungsumfang umfasst somit auch die Transition der vorhandenen Systeme. Aufgrund der bestehenden Verträge wäre eine Transition im 1. Quartal 2023 zu planen und vorzunehmen. Die Aufteilung erfolgt in den folgenden Losen: Los 1 – GESOBAU AG; Los 2 – Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin. Optional kann die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH die Vertragsleistungen gemäß Los 1 zu den dafür vereinbarten Vertragskonditionen ebenfalls beziehen.
GESOBAU AG
13187 Berlin
Die GESOBAU ist eine von Berlins sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und zählt damit zu den großen Wohnungsunternehmen Deutschlands. Die beiden Hauptgeschäftsfelder sind die Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen sowie die Verwaltung von Wohneigentum. Die GESOBAU betreut rund 45.000 Wohnungen in Reinickendorf, Wedding, Pankow, Weißensee und in Wilmersdorf. Die Verwaltungsaufgaben werden umfangreich durch IT-Lösungen unterstützt. Eine wichtige Rahmenbedingung ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet eine Option für die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Stefan-Heym-Platz 1, 10367 Berlin, die Vertragsleistungen gemäß Los 1 zu den dafür vereinbarten Vertragskonditionen ebenfalls zu beziehen. Die Ausübung der Option muss innerhalb der Vertragslaufzeit von Los 1 schriftlich erfolgen, danach verfällt die Option. Für die Leistungsaufnahme des Auftragnehmers ab Ausübung der Option sind angemessene Mobilisierungszeiten zu berücksichtigen. Nähere Angaben zum Umfang der optionalen Leistungen sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
10559 Berlin
Die Gewobag gibt mit ihren über 74.000 Wohnungen mehr als 130.000 Mieterinnen und Mietern ein Zuhause. Das Spektrum des Bestandes ist durch die über 100-jährige Unternehmensgeschichte vielfältig wie die Gewobag selbst. Es reicht vom historischen Wasserturm in Prenzlauer Berg über Gründerzeitbauten in Kreuzberg und moderne Siedlungen der 1920er-Jahre bis hin zu Neubauten. Mit einem breiten Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsschichten und innovativen Ideen arbeitet die Gewobag mit an der Attraktivität und Vielfalt Berlins.
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Als kommunales Unternehmen wollen wir künftig noch mehr Menschen Wohnraum bieten. Wir bauen, kaufen und modernisieren Wohnungen, um die wachsende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zu befriedigen. Dabei haben wir immer im Blick, wie sich der Lebensstil und die Bedürfnisse unserer Mieterinnen und Mieter verändern – beim Zuschnitt der Wohnungen, bei Mobilität und Barrierefreiheit, und bei der Energieversorgung.
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Um diese Leistungen IT-seitig zu unterstützen, werden verschiedene IT-Systeme eingesetzt (u.a. SAP ERP 6.0 und zukünftig SAP S4/HANA, Terminalserver, Microsoft Lösungen, Portale, Datensicherungsdienste). Eine wichtige Rahmenbedingung ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GESOBAU AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.