2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 2268/StB11

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich

Referenznummer der Bekanntmachung: 2268/StB11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des vorliegenden Leistungsvorhabens ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.

Die Gesamtleistung umfasst folgende Arbeitspakete (AP):

AP 1: Systematisierung der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken

Die in Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden enthaltenen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Bundesfernstraßenbereich sind im Hinblick auf das jeweilige methodische Vorgehen zu evaluieren.

AP 2: Identifizierung von Anpassungsbedarfen der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken

Auf Grundlage der Systematisierung der bestehenden Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden ist deren Anpassungsbedarf im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft sowie die Anforderungen der BHO und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften zu identifizieren.

AP 3: Stellungnahmen zu Einzelfragen

Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung von AP 1 und AP 2 ergeben, sind auf Abruf im Rahmen von Stellungnahmen zu bearbeiten (Bedarfsposition).

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 1 / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 2 / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Zeit- und Arbeitsplan / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Treten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der AP 1 und 2 besondere Fragestellungen auf, für die aus Sicht des AG eine tiefergehende Analyse sinnvoll ist, können diesbezüglich Stellungnahmen (max. 6 Stellungnahmen) durch den AG abgerufen werden (Bedarfsposition). Der Umfang dieser Stellungnahmen sollte i. d. R. 15 Seiten nicht übersteigen. Die Konkretisierung des Abrufs dieser Bedarfsposition erfolgt zu gegebener Zeit mittels kurzer Leistungsbeschreibung durch den AG. Die Beauftragung durch den AG erfolgt dann auf Grundlage einer entsprechenden Aufwandsschätzung des AN.

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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:

Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Absatz (5) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil die Identifizierung des Anpassungsbedarfes der Regelwerke, Richtlinien und Leitfäden eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 206-588147
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2268/StB11
Bezeichnung des Auftrags:

2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.

§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023