2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 2268/StB11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Ziel des vorliegenden Leistungsvorhabens ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Gesamtleistung umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Systematisierung der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken
Die in Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden enthaltenen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Bundesfernstraßenbereich sind im Hinblick auf das jeweilige methodische Vorgehen zu evaluieren.
AP 2: Identifizierung von Anpassungsbedarfen der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken
Auf Grundlage der Systematisierung der bestehenden Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden ist deren Anpassungsbedarf im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft sowie die Anforderungen der BHO und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften zu identifizieren.
AP 3: Stellungnahmen zu Einzelfragen
Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung von AP 1 und AP 2 ergeben, sind auf Abruf im Rahmen von Stellungnahmen zu bearbeiten (Bedarfsposition).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Treten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der AP 1 und 2 besondere Fragestellungen auf, für die aus Sicht des AG eine tiefergehende Analyse sinnvoll ist, können diesbezüglich Stellungnahmen (max. 6 Stellungnahmen) durch den AG abgerufen werden (Bedarfsposition). Der Umfang dieser Stellungnahmen sollte i. d. R. 15 Seiten nicht übersteigen. Die Konkretisierung des Abrufs dieser Bedarfsposition erfolgt zu gegebener Zeit mittels kurzer Leistungsbeschreibung durch den AG. Die Beauftragung durch den AG erfolgt dann auf Grundlage einer entsprechenden Aufwandsschätzung des AN.
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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Absatz (5) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil die Identifizierung des Anpassungsbedarfes der Regelwerke, Richtlinien und Leitfäden eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.