2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 2268/StB11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Ziel des vorliegenden Leistungsvorhabens ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Gesamtleistung umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Systematisierung der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken
Die in Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden enthaltenen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Bundesfernstraßenbereich sind im Hinblick auf das jeweilige methodische Vorgehen zu evaluieren.
AP 2: Identifizierung von Anpassungsbedarfen der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken
Auf Grundlage der Systematisierung der bestehenden Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden ist deren Anpassungsbedarf im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft sowie die Anforderungen der BHO und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften zu identifizieren.
AP 3: Stellungnahmen zu Einzelfragen
Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung von AP 1 und AP 2 ergeben, sind auf Abruf im Rahmen von Stellungnahmen zu bearbeiten (Bedarfsposition).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Treten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der AP 1 und 2 besondere Fragestellungen auf, für die aus Sicht des AG eine tiefergehende Analyse sinnvoll ist, können diesbezüglich Stellungnahmen (max. 6 Stellungnahmen) durch den AG abgerufen werden (Bedarfsposition). Der Umfang dieser Stellungnahmen sollte i. d. R. 15 Seiten nicht übersteigen. Die Konkretisierung des Abrufs dieser Bedarfsposition erfolgt zu gegebener Zeit mittels kurzer Leistungsbeschreibung durch den AG. Die Beauftragung durch den AG erfolgt dann auf Grundlage einer entsprechenden Aufwandsschätzung des AN.
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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Absatz (5) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil die Identifizierung des Anpassungsbedarfes der Regelwerke, Richtlinien und Leitfäden eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall/Versicherungsjahr
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Nachweis von Erfahrungen in den Teilbereichen
(1) einzelwirtschaftlicher und
(2) gesamtwirtschaftlicher Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen.
Diese Erfahrungen können belegt werden durch
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mind. 10 Mio. € oder
- Forschungs- oder Beratungsleistungen oder wissenschaftliche Ausarbeitungen zu den Teilbereichen (1) und (2).
Zu den Teilbereichen (1) und (2) ist jeweils mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen. Sofern nachvollziehbar dargelegt wird, dass beide Teilbereiche differenziert in einem Projekt oder einer wissenschaftlichen Ausarbeitung bearbeitet wurden, kann die Eignung mit einer Referenz belegt werden.
Erforderliche Angaben im Angebot:
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- ggf. Investitionsvolumen
- Aus Sicht des Bieters sind/ist folgende/r Teilbereich/e betroffen: (1) einzelwirtschaftliche und/oder (2) gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Bau- bzw. Infrastrukurmaßnahmen.
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, ggf. Problemstellung, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen, methodisches Vorgehen und die erzielten Ergebnisse; ggf. Angabe des Literaturnachweises bei wissenschaftl. Ausarbeitungen)
- 2. Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 10.11.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).