ESF-Förderinstrument Nr. 36 „Wohnungslosenhilfe in Berlin – Tagestreff für obdachlose Menschen“ Referenznummer der Bekanntmachung: AZ 36.2022-11-01-T
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efg-berlin.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.efg-berlin.eu
Abschnitt II: Gegenstand
ESF-Förderinstrument Nr. 36 „Wohnungslosenhilfe in Berlin – Tagestreff für obdachlose Menschen“
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen wohnungslose Menschen besonders hart. Viele Anlaufstellen, die normalerweise für die Zielgruppe Beratung und Versorgung anbieten, müssen ihre Angebote aus Infektionsschutzgründen deutlich reduzieren.
Insbesondere im Bereich der Tagesaufenthalte besteht im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie ein sehr deutlicher Angebotsrückgang. Infolge dessen stehen wohnungslosen Menschen deutlich weniger Möglichkeiten zur Verfügung, sich tagsüber geschützt vor den Auswirkungen des Wetters zu versorgen.
Zudem ist der Zugang wohnungsloser Menschen zu wichtigen Basisschutzmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus (Testungen, Impfungen, Zugang zu FFP2-Masken, Hygiene, Desinfektion u.a.) stark eingeschränkt.
Es ist eine Einrichtung in zentraler Lage in Berlin an den Wochentagen Montag bis Freitag mit Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt, zur Versorgung und zur Beratung/Vermittlung für täglich bis zu 300 wohnungslose Menschen zu betreiben.
Berlin
Mit dem Angebot soll an den Wochentagen Montag bis Freitag Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt, zur Versorgung und zur Beratung/Vermittlung für täglich bis zu 300 wohnungslose Menschen entste-hen. Eine Einrichtung ist in zentraler Lage hierfür notwendig und von entscheidender Bedeutung. Das Angebot soll wohnungslosen erwachsenen Personen aller Geschlechter offenstehen. Am Standort sollen wichtige Schutzmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus organisiert werden: Tes-tungen, Sanitätsdienste, Impfaktionen, Ausgabe von Schutzmaterialien.
Durch das vielfältige Angebotsspektrum sowie der beabsichtigten Kooperationen mit aufsuchenden Beratungseinrichtungen für wohnungslose Menschen (z. B. Gangway, Frostschutzengel) und die Möglichkeiten der zentralen Ausgabe eingeworbener Spenden bildet der Tagestreff ein wichtiges Ankerprojekt mit stadtweiter Bedeutung für die Versorgung wohnungsloser Menschen, und kann den Menschen eine gesunde Alternative zum Aufenthalt auf der Straße bieten. An diesem Projekt können sich weitere Leistungsangebote andocken, die der Verbesserung der Situation der Zielgruppe im Sinne von Corona-Schutzmaßnahmen dienen.
Der Tagestreff soll ein niedrigschwelliges Angebot an wohnungslose Menschen mit Bereitstellung eines Schutzraums mit Verpflegung (eine warme Mahlzeit, Heiß- und Kaltgetränke), Hygienemöglich-keiten (WC, Waschbecken) und einem Beratungs- und Vermittlungsangebot sicherstellen. Zusätzlich soll eine Ausgabe von Kleiderspenden, Infektionsschutzmitteln und Hygienemitteln, ggf. Möglichkei-ten zur Reinigung von Kleidung, ggf. Coronaimpfaktionen in Kooperation mit dem Gesundheitsamt stattfinden.
Die sozialpädagogische Beratung soll folgende Leistungen beinhalten:
- Kontaktanbahnung und Ansprache
- Information zu den Leistungen des Tagestreffs
- Sozialpädagogisches Clearing und Beratung zur Erschließung sozialer Leistungen (SGB II, SGB V, SGB XII) aufsuchender Einsatz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Woh-nungsnotfallhilfe
- Beratung zur Erlangung von Sozialleistungen
- Beratung zur Erlangung von Dokumenten
- Beratung zu gesundheitlichen Aspekten, Vermittlung in medizinische Einrichtungen
- Vermittlung in Einrichtungen der Kältehilfe/ Hitzehilfe
- Vermittlung in das Regelsystem (Unterbringung, Hilfen nach SGB XII, Suchtberatung etc.)
- Konfliktvermittlung
- Krisenintervention.
Alle Beratungsleistungen sollen in ihrer Intensität auf die Bedürfnisse des Einzelfalls abgestimmt sein und können von der Information bis zur zeitlich befristeten Übernahme erbracht werden.
Der Aufbau und die Pflege von Kooperationen mit Beratungsprojekten (z.B. Tria – aufsuchende mehrsprachige Beratung, Frostschutzengel 2.0) soll sichergestellt werden, um auch EU-Bürger*innen, die eine mehrsprachige Beratung benötigen, zu erreichen.
Zusätzlich soll eine Kooperation mit medizinischen Anlaufstellen erfolgen, um vor Ort regelmäßig Erstbehandlungen, medizinische Beratung und Sanitätsleistungen anbieten zu können und kurzfristig adäquat mit Maßnahmen des Infektionsschutzes (Corona/ Grippe) reagieren zu können. Information und Beratung zu und Durchführung von Impfangeboten.
Standort und Betriebszeiten:
- zentrale Lage, gute Erreichbarkeit mittels ÖPNV
- Platzkapazität für 300 Menschen zzgl. Mitarbeitende
- Öffnungszeiten: Mo bis Fr von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- die Bereitstellung geeigneter, beheizbarer, möblierter Räume sind Teil der Ausschreibung
Personal:
- 1 VZ verantwortliche Leitung und praktische Koordination. Tätigkeit: Anleitung und fachliche Begleitung des Beratungsteams sowie die Dienst- und Fachaufsicht; Ko-ordination des Einsatzes und der Abrechnung von Personal und Sachmitteln, Zusam-menarbeit mit Fremdfirmen, Vernetzung mit der Koordinierungsstelle für die Berliner Käl-tehilfe und anderen Akteur*innen des Hilfesystems.
- das Beratungsteam umfasst mindestens 2 Vollzeitstellen Sozialarbeit und
- 2,5 VZ päd. Mitarbeit.
- ggf. ergänzt durch 4 ehrenamtlich Tätige pro Tag
- Sicherheits- und Reinigungspersonal
AZ 36.2022-11-01-T
Abschnitt IV: Verfahren
Stark gestiegener Bedarf an Betreuungsplätzen für Wohnungslose in Berlin unter Coronabedingungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESF-Förderinstrument Nr. 36 „Wohnungslosenhilfe in Berlin – Tagestreff für obdachlose Menschen“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unterZiff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.
Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.