Betrieb Messestand Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-206-13-IK2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Messestand
Betrieb Messestand
deutschlandweit
Gegenstand des Vertrages ist der Betrieb eines im Eigentum des Deutschen Bundestages stehenden Messestandes. Der Messestand (Baujahr 2014/2015 mit späteren technischen Erweiterungen) ist zum Teil in Octanorm-Bauweise mit vorgehängten Platten (Kabinen) und zum Teil als segmentierte Holzkonstruktion (Kuppel und Spirale - eine symbolische Nachbildung des Aufgangs der Reichstagskuppel) realisiert. Alle Elemente sind mit handelsüblichen Steck- und Schraubverbindungen montierbar. Die Standbauteile sind palettiert oder mit Rollen versehen für Transport und Lagerung verpackt. Die meisten Elemente sind mit einem Maximalmaß von unter 2,80 m für Hebebühnen geeignet. Die längsten Bauteile sind vier Kuppelsegmente mit je ca. 4,5 m Maximalmaß. Der MS und das gesamte Zubehör werden in Transportkisten gelagert und transportiert. Die Fläche des aufgebauten MS beträgt je nach verfügbarem Platz des Veranstalters 108 bis 120 m². Der Messestand ist einstöckig und als Kopf- oder Inselstand einsetzbar. Die Standhöhe beträgt am höchsten Punkt ca. 5,50 m (inklusive Bodenaufbau). Das Gewicht des MS liegt zwischen 8,5 und 10,5 Tonnen. Gemäß Angaben des Herstellers kann der MS von etwa vier bis sechs eingewiesenen Monteuren komplett mit Beleuchtung und Medientechnik in ca. 2,5 Tagen auf-gebaut werden. Für den Abbau inklusive versandfertigem Verpacken und Verladen werden 1,5 Tage angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb Messestand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.