Betrieb Messestand Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-206-13-IK2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Messestand
Betrieb Messestand
deutschlandweit
Gegenstand des Vertrages ist der Betrieb eines im Eigentum des Deutschen Bundestages stehenden Messestandes.
Der Messestand (Baujahr 2014/2015 mit späteren technischen Erweiterungen) ist zum Teil in Octanorm-Bauweise mit vorgehängten Platten (Kabinen) und zum Teil als segmentierte Holzkonstruktion (Kuppel und Spirale - eine symbolische Nachbildung des Aufgangs der Reichstagskuppel) realisiert. Alle Elemente sind mit handelsüblichen Steck- und Schraubverbindungen montierbar. Die Standbauteile sind palettiert oder mit Rollen versehen für Transport und Lagerung verpackt. Die meisten Elemente sind mit einem Maximalmaß von unter 2,80 m für Hebebühnen geeignet. Die längsten Bauteile sind vier Kuppelsegmente mit je ca. 4,5 m Maximalmaß.
Der MS und das gesamte Zubehör werden in Transportkisten gelagert und transportiert.
Die Fläche des aufgebauten MS beträgt je nach verfügbarem Platz des Veranstalters 108 bis 120 m². Der Messestand ist einstöckig und als Kopf- oder Inselstand einsetzbar. Die Standhöhe beträgt am höchsten Punkt ca. 5,50 m (inklusive Bodenaufbau). Das Gewicht des MS liegt zwischen 8,5 und 10,5 Tonnen. Gemäß Angaben des Herstellers kann der MS von etwa vier bis sechs eingewiesenen Monteuren komplett mit Beleuchtung und Medientechnik in ca. 2,5 Tagen auf-gebaut werden. Für den Abbau inklusive versandfertigem Verpacken und Verladen werden 1,5 Tage angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen, Betrieb eines Messestandes, betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Der entsprechende Jahresumsatz muss [Betrag gelöscht] Euro für das Jahr 2019 sowie jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro für die Jahre 2020 und 2021 betragen haben
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten sechs Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung, erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Die Leistungen müssen den Transport, die Lagerung, den Auf- und Abbau eines Messestandes sowie die Aktualisierung von Medieninhalten eines Messestandes umfassen und im Zeitraum von mindestens einem Jahr mehrfach stattgefunden haben. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Oktober 2026
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.