Wissenschaftliche Begleitung für laufende Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wissenschaftliche Begleitung für laufende Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution

Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV den Auftrag für eine wissenschaftliche Begleitung der drei Bundesmodellprojekte „Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution“ sowie zwei weiterer Modellprojekte zur Umstiegsbegleitung zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BMFSFJ beabsichtigt, eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer damit zu beauftragen, die wissenschaftliche Begleitung der fünf Bundesmodellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution durchzuführen.

2.1 Wissenschaftliche Begleitung der fünf Bundesmodellprojekte

Die wissenschaftliche Begleitung soll die Projekte fachlich in der Umsetzung beraten und begleiten. Darunter fallen unter anderem folgende Aspekte:

- Instrumentelle Unterstützung der Projekte bei der Dokumentation von Klientinnen-/Klientenprofilen, Beratungsverläufen und Kooperationsbeziehungen mit dem Ziel der Sicherung der Projektergebnisse

- Programmbegleitender Erfahrungsaustausch auch innerhalb des Gesamtverbundes der Projekte

- Beobachtung und Analyse des Projektverlaufes in den Projekten

- Beratung der Projektpartner/innen zur Projektentwicklung und Projektnachsteuerung im Projektverlauf

- Fachliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von im Wechsel an den Projektstandorten stattfindenden Steuerungstreffen sowie eines Abschlusstreffens aller Projektträger

Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung sollen die gewonnenen Erkenntnisse als prozesshafte Bewertung mit ausreichender Datenbasis festgehalten werden. In diesem Sinne werden ein oder mehrere Stichtage vereinbart, an denen die Erkenntnisse in Form von Zwischenberichten zu übermitteln sind.

Die zuwendungsempfangenden Projektträger der Bundesmodellprojekte sind per Bewilligungsbescheid aufgefordert und verpflichtet, aktiv an der wissenschaftlichen Begleitung ihrer Projekte mitzuwirken. Darunter fällt insbesondere die Verpflichtung, alle Daten, die im Rahmen der Projektdurchführung erhoben werden, für eine künftige wissenschaftliche Begleitung von Beginn an zu sammeln, vorzuhalten und bei Aufforderung vollständig zur Verfügung zu stellen. Der/die Auftragnehmer/-in soll für die Umsetzung des Werkvertrags neben eigener Erhebungs- und Datenarbeiten die Zwischenberichte und Abschlussberichte der Projektträger und, sofern vorhanden, eigens angefertigte Berichte, Studien, etc. der Projektträger, auswerten. Zur Beantwortung sowohl eigens aufbereiteter Leitfragen sowie von der Auftraggeberin vorgegebene Fragen (s. u.) müssen ggfs. weitere quantitative und qualitative Daten erhoben und genutzt werden.

Da die wissenschaftliche Begleitung zeitversetzt zum Start der Modellprojekte einsetzt, ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Projektmaßnahmen, die bis zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsvergabe erfolgt sind (und alle später hinzukommenden), durchzuführen. Darunter fallen alle durchgeführten Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen, eingegangene Kooperationen, Vermittlungen, etc., die im Rahmen der Projekte geleistet wurden sowie die Auskunft über jegliche Datenlage. Der/die Auftragnehmer/-in muss hierzu in einen engen Austausch mit den Projektträgern treten.

Darüber hinaus sollen die Projekte in ihrer Wirkung umfassend analysiert werden. Dabei sollen die Projektkonzeptionen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele bewertet, Stärken und Schwächen unter den jeweiligen Rahmenbedingungen sowie den gewählten Arbeitsansätzen und Kooperationsstrukturen analysiert und so konkrete Modellerfahrungen für die Identifizierung notwendiger Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Konzeptionen zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution gewonnen werden.

Von der wissenschaftlichen Begleitung wird erwartet, dass sie die für die Bewertung der Projekte maßgeblichen Leitfragen aufbereitet und darauf aufbauend den im weiteren Projektverlauf zu bearbeitenden Zuschnitt ihrer Untersuchung mit der Auftraggeberin abstimmt.

Folgende Fragen sollen in der wissenschaftlichen Begleitung insbesondere untersucht werden:

- Ob und wie die Projektziele im Einzelnen erreicht werden konnten (unter Berücksichtigung der Finanz- und Zeitplanung)?

- Welche Schwächen (ggf. Lücken) und Stärken im Projektverlauf identifiziert werden konnten?

- Welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Projekts im Hinblick auf das vorhandene Hilfesystem gezogen werden können?

- Welche nachhaltige Wirkung die Projekte entfalten, auf die Zielgruppe und auch darüber hinaus?

- Wem die Wirkungen (vor allem und z. Z.) zugutekommen?

- Wie die Verstetigung des Projektes erreicht wird?

- Welche Schlüsse sich für eine zukünftige Förderung gleichartiger Projekte ziehen lassen

- Wie (perspektivisch) durch die Maßnahme kommunale, regionale und überregionale Herausforderungen bei der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Hilfesystems für Menschen in der Prostitution überwunden werden

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sind nach Abschluss der Modellphase in einem Abschlussbericht aufzubereiten. Darin sind die Erkenntnisse aus den untersuchten Projekten unter Berücksichtigung der Leitfragen zusammenzustellen und mit Blick auf die Übertragbarkeit der gewählten Ansätze und deren Weiterentwicklung auszuwerten.

Dabei sollen die erreichten Ergebnisse und Wirkungen sowie mögliche Nachsteuerungsbedarfe identifiziert und Handlungsempfehlungen generiert werden. Die Handlungsempfehlungen sollen sich insbesondere an die Projekte sowie an die am Aufbau von Umstiegsangeboten interessierte Projektträger, Leistungserbringer, Kostenträger, politisch Verantwortliche sowie an die Fachöffentlichkeit richten. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sollten möglichst in einem Praxisleitfaden mit konkreten Anregungen und Hilfestellungen zu erfolgreichen Strukturen und Rahmenbedingungen aufbereitet werden.

2.2 Abstimmung und Austausch mit BMFSFJ

Die Auftraggnehmerin/der Auftragnehmer stimmt ihr/sein Vorgehen eng mit der Auftraggeberin ab. Dies ist durch regelmäßige Rückmeldungen an das zuständige Fachreferat des BMFSFJ und regelmäßige Gespräche mit diesem sowie Berichtspflichten sicherzustellen. Es wird erwartet, dass sowohl mit den Projektträgern der Förderprojekte als auch mit Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen, BAFzA) vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet wird. Um eine reibungslose Zusammenarbeit während des Auftrags sicherzustellen, ist die persönliche Erreichbarkeit einer zuvor benannten Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners per Telefon und E-Mail zu gewährleisten. Vorausgesetzt wird außerdem die Teilnahme an regelmäßigen Jour fixes (ca. einmal im Quartal/halbjährlich) mit dem BMFSFJ. Zur Vorbereitung des regelmäßigen Jour fixe sind kurze Präsentationen zum Arbeitsstand oder zu Ergebnissen sowie Protokolle zu erstellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität: Konzeption, Untersuchungsdesign, Konzepte / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 102-284690
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2022_020
Bezeichnung des Auftrags:

Wissenschaftliche Begleitung für laufende Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.

c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.

d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.

e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

g. Fragen sind bis zum 15.06.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.

k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/12/2022