Wissenschaftliche Begleitung für laufende Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung für laufende Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV den Auftrag für eine wissenschaftliche Begleitung der drei Bundesmodellprojekte „Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution“ sowie zwei weiterer Modellprojekte zur Umstiegsbegleitung zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Das BMFSFJ beabsichtigt, eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer damit zu beauftragen, die wissenschaftliche Begleitung der fünf Bundesmodellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution durchzuführen.
2.1 Wissenschaftliche Begleitung der fünf Bundesmodellprojekte
Die wissenschaftliche Begleitung soll die Projekte fachlich in der Umsetzung beraten und begleiten. Darunter fallen unter anderem folgende Aspekte:
- Instrumentelle Unterstützung der Projekte bei der Dokumentation von Klientinnen-/Klientenprofilen, Beratungsverläufen und Kooperationsbeziehungen mit dem Ziel der Sicherung der Projektergebnisse
- Programmbegleitender Erfahrungsaustausch auch innerhalb des Gesamtverbundes der Projekte
- Beobachtung und Analyse des Projektverlaufes in den Projekten
- Beratung der Projektpartner/innen zur Projektentwicklung und Projektnachsteuerung im Projektverlauf
- Fachliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von im Wechsel an den Projektstandorten stattfindenden Steuerungstreffen sowie eines Abschlusstreffens aller Projektträger
Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung sollen die gewonnenen Erkenntnisse als prozesshafte Bewertung mit ausreichender Datenbasis festgehalten werden. In diesem Sinne werden ein oder mehrere Stichtage vereinbart, an denen die Erkenntnisse in Form von Zwischenberichten zu übermitteln sind.
Die zuwendungsempfangenden Projektträger der Bundesmodellprojekte sind per Bewilligungsbescheid aufgefordert und verpflichtet, aktiv an der wissenschaftlichen Begleitung ihrer Projekte mitzuwirken. Darunter fällt insbesondere die Verpflichtung, alle Daten, die im Rahmen der Projektdurchführung erhoben werden, für eine künftige wissenschaftliche Begleitung von Beginn an zu sammeln, vorzuhalten und bei Aufforderung vollständig zur Verfügung zu stellen. Der/die Auftragnehmer/-in soll für die Umsetzung des Werkvertrags neben eigener Erhebungs- und Datenarbeiten die Zwischenberichte und Abschlussberichte der Projektträger und, sofern vorhanden, eigens angefertigte Berichte, Studien, etc. der Projektträger, auswerten. Zur Beantwortung sowohl eigens aufbereiteter Leitfragen sowie von der Auftraggeberin vorgegebene Fragen (s. u.) müssen ggfs. weitere quantitative und qualitative Daten erhoben und genutzt werden.
Da die wissenschaftliche Begleitung zeitversetzt zum Start der Modellprojekte einsetzt, ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Projektmaßnahmen, die bis zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsvergabe erfolgt sind (und alle später hinzukommenden), durchzuführen. Darunter fallen alle durchgeführten Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen, eingegangene Kooperationen, Vermittlungen, etc., die im Rahmen der Projekte geleistet wurden sowie die Auskunft über jegliche Datenlage. Der/die Auftragnehmer/-in muss hierzu in einen engen Austausch mit den Projektträgern treten.
Darüber hinaus sollen die Projekte in ihrer Wirkung umfassend analysiert werden. Dabei sollen die Projektkonzeptionen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele bewertet, Stärken und Schwächen unter den jeweiligen Rahmenbedingungen sowie den gewählten Arbeitsansätzen und Kooperationsstrukturen analysiert und so konkrete Modellerfahrungen für die Identifizierung notwendiger Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Konzeptionen zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution gewonnen werden.
Von der wissenschaftlichen Begleitung wird erwartet, dass sie die für die Bewertung der Projekte maßgeblichen Leitfragen aufbereitet und darauf aufbauend den im weiteren Projektverlauf zu bearbeitenden Zuschnitt ihrer Untersuchung mit der Auftraggeberin abstimmt.
Folgende Fragen sollen in der wissenschaftlichen Begleitung insbesondere untersucht werden:
- Ob und wie die Projektziele im Einzelnen erreicht werden konnten (unter Berücksichtigung der Finanz- und Zeitplanung)?
- Welche Schwächen (ggf. Lücken) und Stärken im Projektverlauf identifiziert werden konnten?
- Welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Projekts im Hinblick auf das vorhandene Hilfesystem gezogen werden können?
- Welche nachhaltige Wirkung die Projekte entfalten, auf die Zielgruppe und auch darüber hinaus?
- Wem die Wirkungen (vor allem und z. Z.) zugutekommen?
- Wie die Verstetigung des Projektes erreicht wird?
- Welche Schlüsse sich für eine zukünftige Förderung gleichartiger Projekte ziehen lassen
- Wie (perspektivisch) durch die Maßnahme kommunale, regionale und überregionale Herausforderungen bei der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Hilfesystems für Menschen in der Prostitution überwunden werden
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sind nach Abschluss der Modellphase in einem Abschlussbericht aufzubereiten. Darin sind die Erkenntnisse aus den untersuchten Projekten unter Berücksichtigung der Leitfragen zusammenzustellen und mit Blick auf die Übertragbarkeit der gewählten Ansätze und deren Weiterentwicklung auszuwerten.
Dabei sollen die erreichten Ergebnisse und Wirkungen sowie mögliche Nachsteuerungsbedarfe identifiziert und Handlungsempfehlungen generiert werden. Die Handlungsempfehlungen sollen sich insbesondere an die Projekte sowie an die am Aufbau von Umstiegsangeboten interessierte Projektträger, Leistungserbringer, Kostenträger, politisch Verantwortliche sowie an die Fachöffentlichkeit richten. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sollten möglichst in einem Praxisleitfaden mit konkreten Anregungen und Hilfestellungen zu erfolgreichen Strukturen und Rahmenbedingungen aufbereitet werden.
2.2 Abstimmung und Austausch mit BMFSFJ
Die Auftraggnehmerin/der Auftragnehmer stimmt ihr/sein Vorgehen eng mit der Auftraggeberin ab. Dies ist durch regelmäßige Rückmeldungen an das zuständige Fachreferat des BMFSFJ und regelmäßige Gespräche mit diesem sowie Berichtspflichten sicherzustellen. Es wird erwartet, dass sowohl mit den Projektträgern der Förderprojekte als auch mit Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen, BAFzA) vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet wird. Um eine reibungslose Zusammenarbeit während des Auftrags sicherzustellen, ist die persönliche Erreichbarkeit einer zuvor benannten Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners per Telefon und E-Mail zu gewährleisten. Vorausgesetzt wird außerdem die Teilnahme an regelmäßigen Jour fixes (ca. einmal im Quartal/halbjährlich) mit dem BMFSFJ. Zur Vorbereitung des regelmäßigen Jour fixe sind kurze Präsentationen zum Arbeitsstand oder zu Ergebnissen sowie Protokolle zu erstellen.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis von Erfahrungen mit der wissenschaftlichen Begleitung in der qualitativen Sozial- und Evaluationsforschung
h) Nachweis von Erfahrungen mit der wissenschaftlichen Begleitung im Bereich von Nichtregierungsorganisationen
i) Nachweis von Erfahrungen mit der wissenschaftlichen Begleitung von Projekten im Bereich der Gleichstellungspolitik
j) Nachweis von Erfahrungen bei der Ausarbeitung von Fragestellungen für Erhebungen
k) Nachweis von Erfahrungen bei der Erarbeitung überzeugender Lösungen für eine Auswahl von Untersuchungseinheiten im Rahmen von qualitativen Studien, um z.B. förderliche und hinderliche Bedingungen sowie die Zielerreichung empirisch zu untersuchen
l) Nachweis von Erfahrungen mit dem Thema Prostitution
m) Nachweis von Kompetenz zur Kooperation mit weiteren Partnern im Rahmen von wissenschaftlichen Begleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 15.06.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.