ITDZ Berlin: Instandhaltung Klimatechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 87-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Instandhaltung Klimatechnik
Die Instandhaltung der MSR-/Gebäudeleittechnik, der Brandvermeidungsanlage (OxyReduct) und der Kältetechnik, Klimatechnik der Raumluftanlagen in den Rechenzentren des ITDZ Berlin sowie der Kälte- und Lüftungstechnik in den sonstigen Bereichen des ITDZ Berlin.
Instandhaltung Gebäudeautomation MSR-Technik im Rechenzentrum
Instandhaltung der MSR-/Gebäudeleittechnik nach den einschlägigen Normen (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Herstellervorgaben in den Rechenzentren des ITDZ Berlin. Diese Leistungen beinhalten die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Bestand nach einschlägigen Normen (DIN 31051:2019), Richtlinien (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Vorschriften der Hersteller sowie die Instandsetzung (Störungsbeseitigung).
Die Orte der Leistungserbringung im ITDZ Berlin sind sicherheitsrelevante Bereiche im Sinne des BSÜG. Demzufolge ist für die Leistungserbringung nur sicherheitsüberprüftes Personal (SÜ2) einzusetzen.
Außerhalb des Zeitfensters der regulären Geschäftszeiten, d.h. in der Zeit von Montag- Freitag von 17:00 bis 08:00 Uhr, Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr, ist eine Rufbereitschaft für Notfälle zu gewährleisten.
Bei Störungen der Anlagen ist eine Reaktionszeit zu gewährleisten, bei der die Störungsbeseitigung vor Ort spätestens innerhalb von 3 Stunden nach Meldung zu beginnen hat und schnellstmöglich abzuschließen ist.
Die Besichtigung, der in den Leistungsverzeichnissen/ Preisblatt beschriebenen Anlagen, ist vor Angebotsabgabe verpflichtend, § 20 (2) VgV. Angebote, bei denen vor Angebotsabgabe keine Vor-Ort-Besichtigung durch den Bieter stattgefunden hat, werden ausgeschlossen. Weitere Erläuterungen hierzu siehe Nr. 10 der Ergänzenden Bewerbungsbedingungen.
Instandhaltung Brandverhinderungssystem OxyReduct im Rechenzentrum
Instandhaltung der Brandvermeidungsanlage (OxyReduct) nach den einschlägigen Normen (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Herstellervorgaben in den Rechenzentren des ITDZ Berlin. Diese Leistungen beinhalten die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Bestand nach einschlägigen Normen (DIN 31051:2019), Richtlinien (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Vorschriften der Hersteller sowie die Instandsetzung (Störungsbeseitigung).
Die Orte der Leistungserbringung im ITDZ Berlin sind sicherheitsrelevante Bereiche im Sinne des BSÜG. Demzufolge ist für die Leistungserbringung nur sicherheitsüberprüftes Personal (SÜ2) einzusetzen.
Bei Störungen der Anlagen ist eine Reaktionszeit zu gewährleisten, bei der die Störungsbeseitigung vor Ort spätestens innerhalb von 8 Stunden nach Meldung vor Ort zu beginnen hat und schnellstmöglich abzuschließen ist.
Die Besichtigung, der in den Leistungsverzeichnissen beschriebenen Anlagen, ist vor Angebotsabgabe verpflichtend, § 20 (2) VgV. Angebote, bei denen vor Angebotsabgabe keine Vor-Ort-Besichtigung durch den Bieter stattgefunden hat, werden ausgeschlossen. Weitere Erläuterungen hierzu siehe Nr. 10 der Ergänzenden Bewerbungsbedingungen.
Instandhaltung Kälte Klima Raumlufttechnik im Rechenzentrum
Instandhaltung der Kältetechnik, Klimatechnik der Raumluftanlagen nach den einschlägigen Normen (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Herstellervorgaben in den Rechenzentren des ITDZ Berlin. Diese Leistungen beinhalten die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Bestand nach einschlägigen Normen (DIN 31051:2019), Richtlinien (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Vorschriften der Hersteller sowie die Instandsetzung (Störungsbeseitigung).
Die Orte der Leistungserbringung im ITDZ Berlin sind sicherheitsrelevante Bereiche im Sinne des BSÜG. Demzufolge ist für die Leistungserbringung nur sicherheitsüberprüftes Personal (SÜ2) einzusetzen.
Außerhalb des Zeitfensters der regulären Geschäftszeiten, d.h. in der Zeit von Montag- Freitag von 17:00 bis 08:00 Uhr, Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr, ist eine Rufbereitschaft für Notfälle zu gewährleisten.
Bei Störungen der Anlagen ist eine Reaktionszeit zu gewährleisten, bei der die Störungsbeseitigung vor Ort spätestens innerhalb von 3 Stunden nach Meldung vor Ort zu beginnen hat und schnellstmöglich abzuschließen ist.
Die Besichtigung, der in den Leistungsverzeichnissen beschriebenen Anlagen, ist vor Angebotsabgabe verpflichtend, § 20 (2) VgV. Angebote, bei denen vor Angebotsabgabe keine Vor-Ort-Besichtigung durch den Bieter stattgefunden hat, werden ausgeschlossen. Weitere Erläuterungen hierzu siehe Nr. 10 der Ergänzenden Bewerbungsbedingungen.
Instandhaltung Kälte Lüftungstechnik in sonstigen Bereichen
Instandhaltung der Kälte- und Lüftungstechnik nach den einschlägigen Normen (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Herstellervorgaben in den sonstigen Bereichen des ITDZ Berlin. Diese Leistungen beinhalten die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Bestand nach einschlägigen Normen (DIN 31051:2019), Richtlinien (VDMA 24186 Teil 0 bis 7) und Vorschriften der Hersteller sowie die Instandsetzung (Störungsbeseitigung).
Die Orte der Leistungserbringung im ITDZ Berlin sind sicherheitsrelevante Bereiche im Sinne des BSÜG. Demzufolge ist für die Leistungserbringung nur sicherheitsüberprüftes Personal (SÜ2) einzusetzen.
Bei Störungen der Anlagen ist eine Reaktionszeit zu gewährleisten, bei der die Störungsbeseitigung vor Ort spätestens innerhalb von 3 Stunden nach Meldung vor Ort zu beginnen hat und schnellstmöglich abzuschließen ist.
Die Besichtigung, der in den Leistungsverzeichnissen beschriebenen Anlagen, ist vor Angebotsabgabe verpflichtend, § 20 (2) VgV. Angebote, bei denen vor Angebotsabgabe keine Vor-Ort-Besichtigung durch den Bieter stattgefunden hat, werden ausgeschlossen. Weitere Erläuterungen hierzu siehe Nr. 10 der Ergänzenden Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung Gebäudeautomation MSR-Technik im Rechenzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung des Brandverhinderungssystems (OxyReduct) im Rechenzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung Kälte Klima Raumlufttechnik im Rechenzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung Kälte Lüftungstechnik in sonstigen Bereichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/