2246/Z33- IT-Schulungen im BMDV Referenznummer der Bekanntmachung: 2246/Z33

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2246/Z33- IT-Schulungen im BMDV

Referenznummer der Bekanntmachung: 2246/Z33
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79632000 Personalschulung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt, IT-Schulungsleistungen für die Beschäftigten des BMDV (IT-Anwendende) an den Standorten Berlin und Bonn zu vergeben.

Durch das Schulungsangebot wird der sichere Umgang mit den jeweils eingesetzten Softwareprodukten erreicht und die uneingeschränkte und selbständige Arbeitsfähigkeit der IT-Anwendenden an ihren IT-Arbeitsplätzen sichergestellt.

Vor dem Hintergrund eines allgemein gestiegenen Kenntnisstandes im Umgang mit Office-Programmen sollen themenorientierte Kurzschulungen angeboten werden (Lernblöcke mit einer Dauer von 3 Stunden und in wenigen Fällen 1- und 2-Tages-Schulungen). Flexible Arbeitszeitmodelle wie Telearbeit, veränderte Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und mobiles Arbeiten erfordern außerdem flexible Schulungsmethoden.

Die modular aufgebauten Schulungsthemen sollen in den Lernformaten Online-Schulung über Webex, Präsenzschulung in einer Gruppe und ggfls. Hybridschulung angeboten werden. Bei allen Schulungsformaten soll im Bereich der Office-Themen das hausweit im BMDV zur Verfügung stehende E-Learning-Modul soluzione42 App (Standardsoftwareprodukt) einbezogen werden.

Die Kombination der Lernformen, nämlich das klassische Lernen im Unterricht in einer Gruppe (Präsenz- und/oder Online) und E-Learning-Methoden ermöglicht, die Vorteile beider Unterrichtsformen zu verbinden und deren jeweilige Schwächen auszugleichen (Blended Learning).

Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hybridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit ein-gesetzte Standardprogramm soluzione42 App.

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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80533200 Computerkurse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AG: BMDV Bonn und Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

2 Kurzbeschreibung der Leistung

Die Ausschreibung umfasst den Leistungsbereich Präsenzschulung (als Hybridschulung, Onlineschulung oder vor Ort im BMDV Berlin und/oder im BMDV Bonn) für bestimmte Standardprodukte, Pflicht- und Informationsveranstaltungen und Sonderschulungen.

Leistungsinhalt/-umfang

Die Leistungen beziehen sich auf folgende Schulungsthemen:

Grundlagenschulung (verpflichtend für alle Mitarbeitenden):

- Hausstruktur/Informationssicherheit im BMDV (Sensibilisierung IT-Sicherheit)

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Standard-Office-Programme (aktuell in der Version 2019):

- MS Word

- MS Excel

- MS Outlook

- MS PowerPoint

- MS OneNote

- MS Project

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Standard-PDF-Programm (aktuell Editor Plus Version 9.1):

- PDF-XChange Editor

.

Elektronische Akte:

- DoRIS Client (E-Akte) für Anwendende

- DoRIS Client (E-Akte) für Registrierende

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Präsentieren:

- Moderieren und Präsentieren mit interaktiven Touch-Monitoren

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Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote s...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 213-611521
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

2246/Z33- IT-Schulungen im BMDV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 20.11.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2022