Evaluation der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)
Gegenstand des vergebenden Auftrags ist die Evaluation der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Basis eines bereits vorliegenden Evaluations-Rahmenkonzeptes für die Datengrundlage II. Quartal 2023 bis I. Quartal 2024.
10587 Berlin
Gegenstand des vergebenden Auftrags ist die Evaluation der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Der G-BA hat ein Rahmenkonzept zur Evaluation der vom G-BA veröffentlichten Richtlinien und Regelungen (Evaluations-Rahmenkonzept, E-RK) erarbeiten lassen. Dieses gibt den methodischen Rahmen für die Evaluation vor. Die bei Einleitung des Vergabeverfahrens gültige Fassung der PPP-RL sieht die Vorlage eines Abschlussberichts bis zum 31.12.2024 vor. Sollte sich die Frist zur Vorlage des Abschlussberichts bis zum Vertragsschluss aufgrund einer parallel zum Ausschreibungsverfahren erfolgenden Überarbeitung der PPP-RL um ein, zwei oder drei Jahre verlängern, verlängert sich der Zeitraum der Evaluation entsprechend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.iges.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRP6ET9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).