Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/EU-AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.broehan-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum
Vergeben werden die Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum (Kasse/Museumsshop/Garderobe). Dabei müssen von einem im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe entsprechend zertifizierten Dienstleister Museumsaufsichtsdienstleistungen in den einzelnen Räumlichkeiten des Museums erbracht sowie die Servicebereiche Kasse, Museumsshop und Garderobe betreut werden.
Im Bröhan-Museum müssen die Museumsaufsichtsdienstleistungen in den einzelnen Räumlichkeiten des Museums erbracht sowie die Servicebereiche Kasse, Museumsshop und Garderobe betreut werden. Hierfür sind von einem im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe entsprechend zertifizierten Dienstleister monatlich im Durchschnitt 550 Stunden abzudecken.
Im Einzelnen dazu: siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben in II.1.7) und V.2.4) stellen lediglich Platzhalter dar. Auf § 39 Abs. 6 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGU6C4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.