Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/EU-AS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.broehan-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum
Vergeben werden die Aufsichts- und Serviceleistungen im Bröhan-Museum (Kasse/Museumsshop/Garderobe). Dabei müssen von einem im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe entsprechend zertifizierten Dienstleister Museumsaufsichtsdienstleistungen in den einzelnen Räumlichkeiten des Museums erbracht sowie die Servicebereiche Kasse, Museumsshop und Garderobe betreut werden.
Im Bröhan-Museum müssen die Museumsaufsichtsdienstleistungen in den einzelnen Räumlichkeiten des Museums erbracht sowie die Servicebereiche Kasse, Museumsshop und Garderobe betreut werden. Hierfür sind von einem im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe entsprechend zertifizierten Dienstleister monatlich im Durchschnitt 550 Stunden abzudecken.
Im Einzelnen dazu: siehe Leistungsbeschreibung.
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, den Vertrag um maximal ein weiteres Jahr zu verlängern (max. bis 31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registereintragung: Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (etwa Handelsregister, Handwerksrolle etc.).
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe: Bezüglich des Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten. Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers vor, welche der Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern.
Im Einzelnen dazu: siehe Vergabeunterlagen.
- Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz (siehe dazu auch Mindeststandards)
- Betriebshaftpflichtversicherung (siehe dazu auch Mindeststandards)
Im Einzelnen dazu: siehe Vergabeunterlagen.
- Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bieter muss einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 von mindestens EUR 250.000,00 vorweisen können.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter muss bei Beauftragung über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen haben in jedem einzelnen Schadensfall mindestens zu betragen:
o für Personen- und Sachschäden: EUR 2.500.000,00
o für Bearbeitungsschäden EUR 2.500.000,00
o für Vermögensschäden EUR 150.000,00
o und für Schlüsselverlustschäden EUR 50.000,00
Die Versicherungssummen müssen während des Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen dazu: siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen (siehe dazu auch Mindeststandards)
Im Einzelnen dazu: siehe Vergabeunterlagen.
- Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen vorweisen können, davon mindestens eine aus dem Kulturbereich (also Zusammenarbeit mit Museen oder vergleichbaren Kultureinrichtungen, Mindestanforderung). Vergleichbar sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.09.2022 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar (also ähnlich umfangreich) oder umfangreicher sind.
Im Einzelnen dazu: siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGU65GR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.