FE 07.0304/2020/FRB - Untersuchungen zur Verwendung von Asphaltbeton mit Bitumenemulsion in Asphalttragschichten Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 07.0304/2020/FRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0304/2020/FRB - Untersuchungen zur Verwendung von Asphaltbeton mit Bitumenemulsion in Asphalttragschichten
FE 07.0304/2020/FRB - Untersuchungen zur Verwendung von Asphaltbeton mit Bitumenemulsion in Asphalttragschichten
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die Forderungen um Nachhaltigkeit im Straßenbau und um Reduzierung der CO2-Emissionen verstärken die Bemühungen, die Temperatur bei der Herstellung und bei der Verarbeitung von Walzasphalt zu reduzieren. Grundsätzlich kann durch die Verwendung von Bitumenemulsion Mischgut sogar ohne Erhitzung, also bei Umgebungstemperaturen hergestellt und eingebaut werden (Kaltmischgut). In benachbarten Ländern, hier vor allem Frankreich, kommt diese Bauweise in größerem Umfang zur Anwendung, während sie in Deutschland bislang nur zur Wiederverwendung von teer/pechhaltigen Ausbaumaterialien eingesetzt wurde. Durch das Verwendungsverbot dieser Ausbaumaterialien kam auch dieser Einsatz praktisch zum Erliegen.
Das Baustoffverhalten von Kaltmischgut unterscheidet sich in verschiedenen Aspekten vom mechanischen Verhalten des Heißasphalts. Dies betrifft alle Phasen der einzubauenden Schicht, wie die Mischgutherstellung, Lagerung und den Transport, Einbau, die Verdichtung sowie das Kurz- und Langzeitverhalten. Da in Deutschland entsprechende Kenntnisse über die Schwierigkeiten und Potenziale dieser Bauweise nur ungenügend vorhanden sind, die ökologischen Vorteile bei der Herstellung aber einen bedeutenden Nutzen aufweisen, soll in diesem Forschungsprojekt ein Mischgutkonzept auf Grundlage der 2019 erschienenen DIN EN 13108-31 „Asphaltmischgut-Mischgutanforderungen-Teil 31: „Asphaltbeton mit Bitumenemulsion“ entwickelt und auf dem duraBASt erprobt werden. Diese Erprobung schließt eine zeitraffende Belastung mit dem MLS30 (Mobile Load Simulator) ein.
Nach Einbau auf dem duraBASt ist vor allem die Festigkeitsentwicklung der Asphalttragschicht mit Bitumenemulsion von Interesse. Ein Vergleichsabschnitt mit Asphaltschichten aus Heißasphalt ermöglicht eine Einschätzung des Langzeitverhaltens nach zeitraffender Belastung durch den MLS30.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, eine breite Wissensbasis zum Einsatz dieser Bauweise zu schaffen. Dies beinhaltet die Grundlagen für eine Ausschreibung und die bautechnische Umsetzung mit Mischgutkonzeption und Einbau. Dabei ist die Anwendbarkeit des Asphaltnormenteils DIN EN 13108-31 in der Labor- und Baupraxis ist zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 07.0304/2020/FRB - Untersuchungen zur Verwendung von Asphaltbeton mit Bitumenemulsion in Asphalttragschichten
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.