Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Lieferung von Mittagsverpflegung:
Die drei Schulen sollen an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit je nach Schule (Los) 90 - 280 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
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Übernahme von Küchentätigkeiten:
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung, Ausgabe und den Service des Mittagessens in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in der Schule. Er organisiert die Anlieferung des Mittagessens und/ oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben.
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten an der Helen-Keller-Schule und der Hugo-Kükelhaus-Schule
Helen-Keller-Schule und LVR Hugo-Kükelhaus-Schule beide: Fritz-Rau-Str. 1, 51674 Wiehl
Lieferung von Mittagsverpflegung:
Die beiden Schulen sollen an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 280 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
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Übernahme von Küchentätigkeiten:
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung, Ausgabe und den Service des Mittagessens in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in der Schule. Er organisiert die Anlieferung des Mittagessens und/ oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben.
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten an der Anne-Frank-Schule
Anne-Frank-Schule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Ostlandstr. 25 51688 Wipperfürth
Lieferung von Mittagsverpflegung:
Die Schule soll an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 90 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
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Übernahme von Küchentätigkeiten:
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung, Ausgabe und den Service des Mittagessens in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in der Schule. Er organisiert die Anlieferung des Mittagessens und/ oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten an der Helen-Keller-Schule und der Hugo-Kükelhaus-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]