Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Lieferung von Mittagsverpflegung:
Die drei Schulen sollen an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit je nach Schule (Los) 90 - 280 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
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Übernahme von Küchentätigkeiten:
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung, Ausgabe und den Service des Mittagessens in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in der Schule. Er organisiert die Anlieferung des Mittagessens und/ oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben.
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten an der Helen-Keller-Schule und der Hugo-Kükelhaus-Schule
Helen-Keller-Schule und LVR Hugo-Kükelhaus-Schule beide: Fritz-Rau-Str. 1, 51674 Wiehl
Lieferung von Mittagsverpflegung:
Die beiden Schulen sollen an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 280 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
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Übernahme von Küchentätigkeiten:
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung, Ausgabe und den Service des Mittagessens in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in der Schule. Er organisiert die Anlieferung des Mittagessens und/ oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.11.2021 bis Ende Schuljahr 2021/2022 mit der Option der Verlängerung um dreimal ein Schuljahr, heißt für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 geschlossen.
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten an der Anne-Frank-Schule
Anne-Frank-Schule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Ostlandstr. 25 51688 Wipperfürth
Lieferung von Mittagsverpflegung:
Die Schule soll an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 90 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
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Übernahme von Küchentätigkeiten:
Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung, Ausgabe und den Service des Mittagessens in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in der Schule. Er organisiert die Anlieferung des Mittagessens und/ oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.11.2021 bis Ende Schuljahr 2021/2022 mit der Option der Verlängerung um dreimal ein Schuljahr, heißt für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Lieferung der Mittagsverpflegung:
- Nachweis der Zulassung nach EU-Hygienerecht (Zulassung nach Verordnungen(EG) 852/2004 und 853/2004)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Bescheinigung(en) (Zertifizierungen) nach Art. 29 EG-ÖKO-BASIS-VERORDNUNG Nr. 834/2007, auch „EG-Öko-Verordnung“ genannt UND
- Bescheinigung (Zertifizierung) auf Basis des DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung
Als Nachweis können auch gleichwertige Zertifikate eingereicht werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Dies bedeutet, dass der Bieter entsprechende Unterlagen einzureichen hat, aus welchen eine Gleichwertigkeit der Zertifikate zu den angeforderten Unterlagen nachvollziehbar ist.
Die v.g. Bescheinigungen können bereits bei Angebotsabgabe eingereicht werden. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht über die geforderten Zertifikate verfügen, so können diese auch erst nach der Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar unter folgender Maßgabe:
Die Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung (en) (Zertifizierung(en)) nach der EG-Öko-Verordnung/ auf Basis des „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ unaufgefordert zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung (en) (Zertifizierung (en)) spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Für die Übernahme der Küchentätigkeiten:
- Erst- und Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Nachweis einer Hygieneschulung
- alle 2 Jahre Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3.000.000,-€ Euro für Personen-/Sachschäden oder Nachweis durch eine Versicherung, dass bei Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers – insbesondere im Bereich der Verpflegung geistig behinderter bzw. schwerst-mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher (soweit vorhanden)
- Eigenerklärung, dass über das Firmenvermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]