Liefervertrag von Sauerstoff und Druckluft in Druckgasbehältern für die Kreise Höxter und Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-156/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625010
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag von Sauerstoff und Druckluft in Druckgasbehältern für die Kreise Höxter und Lippe
Die Auftraggeber
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kreise Höxter und Lippe (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan. Die oben genannten Auftraggeber schreiben gemeinschaftlich für ihren Bevölkerungsschutz die Lieferung von Sauerstoff und Druckluft in Druckgasbehälter aus. Die Auftragsverteilung- erfolgt seitens der einzelnen Auftraggeber – gebündelt an ein Unternehmen. Es kommt mit jedem einzelnen Auftraggeber jeweils ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zu Stande. Die Auftragnehmer beabsichtigend die Lieferleistung in Form eines Liefervertrages für vier Jahre, abzuschließen. Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2024, Vertragsende der 31.12.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.