Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen a 8 t Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6624-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521512079
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen a 8 t
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen von 8 t für einen Zeitraum von ca. 15 Monaten, beginnend ab September 2023.
Bielefeld
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen von 8 t für einen Zeitraum von ca. 15 Monaten, beginnend ab September 2023.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen a 8 t
Ort: Bingen- Sponsheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Beurteilung des Produktes ist der Preis in Euro/kg Handelsware, in Verbindung mit dem spezifischen Verbrauch in kg Handelsware/t TR und der erzielbare Entwässerungsgrad in Verbindung mit den sich daraus resultierenden Entsorgungskosten ausschlaggebend. Der spezifische Verbrauch wird in den vereinbarten Betriebsversuchen festgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZL6JB
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.