Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen a 8 t Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6624
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521512079
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen a 8 t
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen von 8 t für einen Zeitraum von ca. 15 Monaten, beginnend ab September 2023.
Bielefeld
Lieferung von 160 t polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Heepen in Teillieferungen von 8 t für einen Zeitraum von ca. 15 Monaten, beginnend ab September 2023.
Fragenkatalog mit zwingend zu erfüllenden "Vorgaben für die Auftragsausführung":
Eigenerklärung, dass
- es sich bei dem angebotenen Produkt nicht um einen Gefahrstoff handelt.
- Kosten für die Beseitigung von Schäden sowie Folgeschäden an Lagerbehältern oder Dosiereinrichtungen, die auf Verunreinigungen, Ausfällungen o.ä., durch das vom Auftragnehmer gelieferte Produkt zurückzuführen sind, zu Lasten des Auftragnehmers gehen.
- das ausliefernde Personal über die gesetzlich geforderte Ausbildung und über alle erforderlichen Unterweisungen im Umgang und dem Transport von wassergefährdenden Stoffen, sowie der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) verfügt und das Personal vor Ort in deutscher Sprache unterwiesen wird.
- die eingesetzten LKWs für den Transport der Ware geeignet sind und mindestens die Schadstoffklasse S3 besitzen.
- bei Störungen eine Betreuung vor Ort zugesichert (Reaktionszeit max. fünf Arbeitstage) wird.
- während der gesamten Vertragslaufzeit für technische wie kaufmännische Fragen deutschsprachige Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Eine Referenz (KO-Referenz), nicht älter als aus 2018, aus dem kommunalen Umfeld mit der Größenklasse 5 (ab 100.000 EW) und einer Lieferleistung von mind. 90 t / Jahr (zwingend einzuhaltende Mindestvorgaben).
Zwei weitere Referenzen (nicht älter als aus 2018) aus dem kommunalen Umfeld mit der Größenklasse 5 und, wenn möglich, mindestens eine gleich oder größer 300.000 EW.
Die Bewertung der Referenzen (außer KO-Referenz) erfolgt nach folgenden Kriterien:
Größenklasse:
Größenklasse 5 gleich/größer 300.000 EW = 10 Punkte
Größenklasse 5 gleich/kleiner 299.999 - 100.000 EW = 5 Punkte
Größenklasse 4 kleiner 100.000 = 0 Punkte
Liefermenge pro Jahr:
gleich/größer 200 t/a = 10 Punkte
199 t/a - 80 t/a = 5 Punkte
kleiner 80 t/a = 0 Punkte
Die drei bestplatzierten Bewerber werden für das nicht offene Verfahren zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation ist.
Erklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist (Mindestdeckungssumme während der späteren Vertragslaufzeit 3.000.000 EUR).
Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt ist.
Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen den Bewerber keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in den §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
spätestens zum Vertragsbeginn Nachweis (Kopie) einer gültigen, betrieblichen Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 EUR.
Erklärung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist.
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 (Russland-Sanktionen) ist auszufüllen und zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jedem interessierten Bewerber wird dringend empfohlen, vor der Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Schlammprobe am Standort Klärwerk Bielefeld-Heepen abzuholen.
Grundlage für die Angebotsauswertung ist das ggfls. vom Bewerber durch Vorversuche ermittelte und in den Betriebsversuchen getestete Produkt.
Für die Beurteilung des Produktes ist der Preis in Euro/kg Handelsware, in Verbindung mit dem spezifischen Verbrauch in kg Handelsware/t TR und der erzielbare Entwässerungsgrad in Verbindung mit den sich daraus resultierenden Entsorgungskosten ausschlaggebend. Der spezifische Verbrauch wird in den vereinbarten Betriebsversuchen festgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLD0U
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.