Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 - 9, stufenweise für die Erweiterung des Parkdecks Innenstadt Ost zur Mobilitätsdrehscheibe
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 147-468819)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Burgstr. 10
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nagold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 - 9, stufenweise für die Erweiterung des Parkdecks Innenstadt Ost zur Mobilitätsdrehscheibe
Die Stadtwerke Nagold betreiben seit dem Jahr 2003 das zentrumnahe Parkdeck
„Innenstadt Ost“ mit derzeit klassischen gebührenpflichten 103 Parkplätzen für
PKW. Die beiden Ein und Ausfahrtmöglichkeiten zum und aus dem Parkdeck sind
über Schranken geregelt. Das Bezahlen der Parkgebühren erfolgt am
Kassenautomat mit Bargeld oder mit Karte.
Aus dem vergangenen Jahrzehnt stammen Überlegungen das Parkdeck um weitere
PKW Stellplätze zu erweitern.
Infolge geänderten Anforderungen an Mobilitätskonzepte für die Zukunft u.a.
ausgelöst durch Klimaveränderungen, den rapiden Anstieg der Energiekosten und
Forderungen aus der Umweltgesetzgebung hat sich die Stadt Nagold der Thematik
angenommen und möchte die ursprünglich reine Erweiterung des Parkdecks als
Abstellfläche für PKW zu einer innenstadtnahen Mobilitätsdrehscheibe
weiterentwickeln.
Der Altbestand des Parkdecks und die neu zu entwickelnde Fläche sollen einer
multimodalen Nutzung zugeführt werden.
Der Standort zeichnet sich zum einen wegen seiner fußläufigen Innenstadtnähe,
wie auch zu seiner ebenfalls fußläufigen Nähe zum Zentralen Omnibusbahnhof und
zum Stadtbahnhof (Regionalzug) Innenstadt aus.
Neben den zentralen Themen als Standort für die Anbindung der Nutzer zum Zug,
Bus, der Innenstadt und der Parkraumbereitstellung für (E-)PKW, (E-)Roller, (E-
)Bikes mit der dafür notwendigen Bereitstellung der (E) Ladeinfrastruktur (nach
Vorgaben der GEIG Verordnung) für die Pendler, Besucher, Anwohner, Shopper
und Touristen gilt es noch weitere umweltrelevante Gesichtspunkte zu beachten.
Dies sind u.a. die klimafreundliche Stromerzeugung ggfls. mit PV Anlage und
Stromspeicherung und im stark versiegelten Innenstadtstandort auch
Verbesserungen für das Mikroklima und das Regenwassermanagement. Weitere
Ideen können der beigefügten Präsentation entnommen werden.
Neben der Entwicklung des Parkdecks zur Mobilitätsdrehscheibe ist zu beachten,
dass das Bestandsgebäude „altes Notariat“ zum Betriebsgebäude der städtischen
Betriebe der Stadt Nagold umgebaut werden soll und die Volksbank ebenfalls eine
Innenstadtentwicklung der vorhandenen Freiflächen anstrebt.
Die Ingenieurbüros für die Tragwerks- und die Elektroplanung stehen bereits fest.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zu h) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind je zwingend erforderlich:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte (ohne LPH 9) jeweils ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Zu h) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind je zwingend erforderlich:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte (ohne LPH 9) jeweils ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte (Gebäude) müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
Sind ein oder beide Referenzprojekt(e) Parkdecks oder Parkhäuser, müssen diese mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.