Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 - 9, stufenweise für die Erweiterung des Parkdecks Innenstadt Ost zur Mobilitätsdrehscheibe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgstr. 10
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nagold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 - 9, stufenweise für die Erweiterung des Parkdecks Innenstadt Ost zur Mobilitätsdrehscheibe
Die Stadtwerke Nagold betreiben seit dem Jahr 2003 das zentrumnahe Parkdeck
„Innenstadt Ost“ mit derzeit klassischen gebührenpflichten 103 Parkplätzen für
PKW. Die beiden Ein und Ausfahrtmöglichkeiten zum und aus dem Parkdeck sind
über Schranken geregelt. Das Bezahlen der Parkgebühren erfolgt am
Kassenautomat mit Bargeld oder mit Karte.
Aus dem vergangenen Jahrzehnt stammen Überlegungen das Parkdeck um weitere
PKW Stellplätze zu erweitern.
Infolge geänderten Anforderungen an Mobilitätskonzepte für die Zukunft u.a.
ausgelöst durch Klimaveränderungen, den rapiden Anstieg der Energiekosten und
Forderungen aus der Umweltgesetzgebung hat sich die Stadt Nagold der Thematik
angenommen und möchte die ursprünglich reine Erweiterung des Parkdecks als
Abstellfläche für PKW zu einer innenstadtnahen Mobilitätsdrehscheibe
weiterentwickeln.
Der Altbestand des Parkdecks und die neu zu entwickelnde Fläche sollen einer
multimodalen Nutzung zugeführt werden.
Der Standort zeichnet sich zum einen wegen seiner fußläufigen Innenstadtnähe,
wie auch zu seiner ebenfalls fußläufigen Nähe zum Zentralen Omnibusbahnhof und
zum Stadtbahnhof (Regionalzug) Innenstadt aus.
Neben den zentralen Themen als Standort für die Anbindung der Nutzer zum Zug,
Bus, der Innenstadt und der Parkraumbereitstellung für (E-)PKW, (E-)Roller, (E-
)Bikes mit der dafür notwendigen Bereitstellung der (E) Ladeinfrastruktur (nach
Vorgaben der GEIG Verordnung) für die Pendler, Besucher, Anwohner, Shopper
und Touristen gilt es noch weitere umweltrelevante Gesichtspunkte zu beachten.
Dies sind u.a. die klimafreundliche Stromerzeugung ggfls. mit PV Anlage und
Stromspeicherung und im stark versiegelten Innenstadtstandort auch
Verbesserungen für das Mikroklima und das Regenwassermanagement. Weitere
Ideen können der beigefügten Präsentation entnommen werden.
Neben der Entwicklung des Parkdecks zur Mobilitätsdrehscheibe ist zu beachten,
dass das Bestandsgebäude „altes Notariat“ zum Betriebsgebäude der städtischen
Betriebe der Stadt Nagold umgebaut werden soll und die Volksbank ebenfalls eine
Innenstadtentwicklung der vorhandenen Freiflächen anstrebt.
Die Ingenieurbüros für die Tragwerks- und die Elektroplanung stehen bereits fest.
Nagold
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 - 9.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen (Stufe 1: LPH 1 - 3, Stufe 2: 4 - 7, Stufe 3: 8 + 9).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
1) Anzahl Beschäftigte: 50 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen - Gebäudeplanung: 700 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares“ vorzulegen.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf.
Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für sonstige Schäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- >= 3 = 50 Punkte / < 3 = 0 Punkte.
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit prüfbare Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen.
Projektmerkmale Referenzen 1 + 2:
- Referenzprojekt 1: Baukosten KG200 - 600, EUR netto: >= [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
- Referenzprojekt 2: Baukosten KG200 - 600, EUR netto: >= [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
- Referenzprojekt 1 oder 2: Nutzungsart Parkdeck oder Parkhaus = 100 Punkte;
- Referenzprojekt 1 und 2: jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 8 gemäß § 34 HOAI 2021 = 100 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 2: 7 Punkte / LPH 3: 15 Punkte / LPH 4: 3 Punkte / LPH 5: 26 Punkte / LPH 6: 10 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / LPH 8: 35 Punkte).
- Referenzprojekt 1 und 2: jeweils öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB = 100 Punkte.
Zu h) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind je zwingend erforderlich:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte (ohne LPH 9) jeweils ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 1 VgV
i) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
j) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
k) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).
Die Kriterien i) + k) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.