Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Altena Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung und -sanierung“

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 089-276062)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/9425650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Altena Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung und -sanierung“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90470000 Reinigung von Abwässerkanälen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die kommunalen Kanalnetze der Stadt Altena wurden durch das Hochwasserereignis 2021 beschädigt und auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.

Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18 205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.

Im Zuge der Schadensbeseitigung ist nun vorgesehen,

• den Kanalzustand der Kanalnetze zu prüfen und auf dieser Basis

• Hochwasserschäden zu identifizieren bzw. genauer zu lokalisieren und damit verbundene Schadenssummen zu präzisieren

• sowie den daraus erwachsenden Sanierungsbedarf festzulegen und zu priorisieren.

Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt 4 Plangebiete (PG) aufgeteilt. Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Bei Bedarf wurden die Plangebiete zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt.

Ziel ist die vollständige Bestands- und Zustandserfassung von Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken in den Plangebieten 1 und 3.

Das Stadtgebiet Altena ist abwasserseitig im Misch- und Trennsystem erschlossen.

Bei den zu inspizierenden Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken handelt es sich um bestehende, in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen.

Betroffen sind Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle in Kreisprofilen DN 142 bis DN 2.300, Eiprofilen DN 280/350 bis DN 400/600 und in Rechteckprofilen DN 200/200 bis DN 1.200/1.200, aus biegeweichen oder biegesteifen Rohren, mit unterschiedlichem Sohlgefälle.

Im Interesse der Nachhaltigkeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten, müssen zudem die Straßenabläufe und deren Anschlusskanäle bis zum Hauptkanal gereinigt werden. Eine Zustandserfassung ist nicht vorgesehen.

Bei den vorhandenen Schächten handelt es sich um runde und eckige Schächte bzw. Schachtbauwerke aus Beton oder Mauerwerk überwiegend mit einer lichten Weite von 800 mm bis 2.000 mm. Über die konstruktive Ausführung der Schächte und Schachtbauwerke liegen keine konkreten Informationen vor.

Zu den Schächten und Schachtbauwerken liegen nur einzelne Grunddaten vor. Fehlende Grunddaten sind im Rahmen der optischen Inspektion durch den AN zu erfassen, zu ergänzen und zu dokumentieren.

Die Haltungen befinden sich mit wenigen Ausnahmen in einer Tiefenlage bis max. 10 m u. GOK. Lediglich im Plangebiet 1 (Los 1.1) weisen vier Schächte bzw. Schachtbauwerke eine Tiefe von über 10 m bis 17 m auf. Der bauliche/betriebliche Ist-Zustand der Haltungen, Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist vollständig zu erfassen.

Die Anfahrbarkeit der Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist nicht immer gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortslage Altena im Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Tälern liegt und die Zufahrtsmöglichkeiten dadurch sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein können. Die Kanalisation in der Mittelgebirgslandschaft weist zum Teil große Längsgefälle und Abstürze auf, die oft nicht aus den Kanaldaten erkennbar sind.

Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-276062

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen

- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:

o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)

o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen

o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

o Mindestens eine Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen

- Eigenerklärung, zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, G41 sowie G42

- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:

o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)

o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)

o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)

- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung der geforderten Austauschformate (DWA-M 150) sowie der geforderten Art der Kodierung (DIN EN 13508 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2)

- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen

Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind zudem die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie die vom Auftraggeber gesondert geforderten Unterlagen betreffend die Eignung auch für die benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.

- Nachweis, dass die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I erfüllt sind. Die Anforderungen sind aufrufbar unter:

o http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html

Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist (Beurteilungsgruppen: R und I).

Eine gleichwertige Nachweisführung ist ausreichend. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL-GZ 961 bestehen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen

o Mindestens zwei Referenzen betreffend die TV-Inspektion Kanäle (jeweils Netzlänge > 15 km)

o Mindestens zwei Referenzen betreffend die Begehungen von Großprofilen (jeweils > DN 1.600 und 50 m Länge)

o Mindestens zwei Referenzen betreffend Schachtinspektionen mit Scannerkamera (jeweils > 150 Stück Schächte)

- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene

einzusetzende Personal wie folgt:

o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis

verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse

verantwortlich tätig sein)

o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen

o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

o Mindestens eine Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen

- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:

o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)

o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)

o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen

- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:

o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)

o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformationssystemen

o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

o Mindestens eine Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen

- Eigenerklärung, zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, G41 sowie G42

- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:

o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)

o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)

o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)

- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung der geforderten Austauschformate (DWA-M 150) sowie der geforderten Art der Kodierung (DIN EN 13508 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2)

- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen

Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind zudem die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie die vom Auftraggeber gesondert geforderten Unterlagen betreffend die Eignung auch für die benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.

- Nachweis, dass die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I erfüllt sind. Die Anforderungen sind aufrufbar unter:

o http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html

Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist (Beurteilungsgruppen: R und I).

Eine gleichwertige Nachweisführung ist ausreichend. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL-GZ 961 bestehen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen

o Mindestens zwei Referenzen betreffend die TV-Inspektion Kanäle (jeweils Netzlänge > 15 km)

o Mindestens zwei Referenzen betreffend die Begehungen von Großprofilen (jeweils > DN 1.600 und 50 m Länge)

o Mindestens zwei Referenzen betreffend Schachtinspektionen mit Scannerkamera (jeweils > 150 Stück Schächte)

- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:

o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)

o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen

o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

o Mindestens eine Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen

- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:

o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)

o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)

o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)

Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Laufzeit in Monaten: 5

muss es heißen:

Laufzeit in Monaten: 5,5

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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