Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Altena Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung und -sanierung“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/9425650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Altena Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung und -sanierung“
Die kommunalen Kanalnetze der Stadt Altena wurden durch das Hochwasserereignis 2021 beschädigt und auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18 205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.
Im Zuge der Schadensbeseitigung ist nun vorgesehen,
• den Kanalzustand der Kanalnetze zu prüfen und auf dieser Basis
• Hochwasserschäden zu identifizieren bzw. genauer zu lokalisieren und damit verbundene Schadenssummen zu präzisieren
• sowie den daraus erwachsenden Sanierungsbedarf festzulegen und zu priorisieren.
Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt 4 Plangebiete (PG) aufgeteilt. Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Bei Bedarf wurden die Plangebiete zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt.
Ziel ist die vollständige Bestands- und Zustandserfassung von Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken in den Plangebieten 1 und 3.
Das Stadtgebiet Altena ist abwasserseitig im Misch- und Trennsystem erschlossen.
Bei den zu inspizierenden Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken handelt es sich um bestehende, in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen.
Betroffen sind Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle in Kreisprofilen DN 142 bis DN 2.300, Eiprofilen DN 280/350 bis DN 400/600 und in Rechteckprofilen DN 200/200 bis DN 1.200/1.200, aus biegeweichen oder biegesteifen Rohren, mit unterschiedlichem Sohlgefälle.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten, müssen zudem die Straßenabläufe und deren Anschlusskanäle bis zum Hauptkanal gereinigt werden. Eine Zustandserfassung ist nicht vorgesehen.
Bei den vorhandenen Schächten handelt es sich um runde und eckige Schächte bzw. Schachtbauwerke aus Beton oder Mauerwerk überwiegend mit einer lichten Weite von 800 mm bis 2.000 mm. Über die konstruktive Ausführung der Schächte und Schachtbauwerke liegen keine konkreten Informationen vor.
Zu den Schächten und Schachtbauwerken liegen nur einzelne Grunddaten vor. Fehlende Grunddaten sind im Rahmen der optischen Inspektion durch den AN zu erfassen, zu ergänzen und zu dokumentieren.
Die Haltungen befinden sich mit wenigen Ausnahmen in einer Tiefenlage bis max. 10 m u. GOK. Lediglich im Plangebiet 1 (Los 1.1) weisen vier Schächte bzw. Schachtbauwerke eine Tiefe von über 10 m bis 17 m auf. Der bauliche/betriebliche Ist-Zustand der Haltungen, Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist vollständig zu erfassen.
Die Anfahrbarkeit der Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist nicht immer gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortslage Altena im Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Tälern liegt und die Zufahrtsmöglichkeiten dadurch sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein können. Die Kanalisation in der Mittelgebirgslandschaft weist zum Teil große Längsgefälle und Abstürze auf, die oft nicht aus den Kanaldaten erkennbar sind.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021.
Kanalreinigung und -inspektion
Stadt Altena
Die kommunalen Kanalnetze der Stadt Altena wurden durch das Hochwasserereignis 2021 beschädigt und auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18 205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.
Im Zuge der Schadensbeseitigung ist nun vorgesehen,
• den Kanalzustand der Kanalnetze zu prüfen und auf dieser Basis
• Hochwasserschäden zu identifizieren bzw. genauer zu lokalisieren und damit verbundene Schadenssummen zu präzisieren
• sowie den daraus erwachsenden Sanierungsbedarf festzulegen und zu priorisieren.
Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt 4 Plangebiete (PG) aufgeteilt. Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Bei Bedarf wurden die Plangebiete zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt.
Ziel ist die vollständige Bestands- und Zustandserfassung von Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken in den Plangebieten 1 und 3.
Das Stadtgebiet Altena ist abwasserseitig im Misch- und Trennsystem erschlossen.
Bei den zu inspizierenden Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken handelt es sich um bestehende, in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen.
Betroffen sind Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle in Kreisprofilen DN 142 bis DN 2.300, Eiprofilen DN 280/350 bis DN 400/600 und in Rechteckprofilen DN 200/200 bis DN 1.200/1.200, aus biegeweichen oder biegesteifen Rohren, mit unterschiedlichem Sohlgefälle.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten, müssen zudem die Straßenabläufe und deren Anschlusskanäle bis zum Hauptkanal gereinigt werden. Eine Zustandserfassung ist nicht vorgesehen.
Bei den vorhandenen Schächten handelt es sich um runde und eckige Schächte bzw. Schachtbauwerke aus Beton oder Mauerwerk überwiegend mit einer lichten Weite von 800 mm bis 2.000 mm. Über die konstruktive Ausführung der Schächte und Schachtbauwerke liegen keine konkreten Informationen vor.
Zu den Schächten und Schachtbauwerken liegen nur einzelne Grunddaten vor. Fehlende Grunddaten sind im Rahmen der optischen Inspektion durch den AN zu erfassen, zu ergänzen und zu dokumentieren.
Die Haltungen befinden sich mit wenigen Ausnahmen in einer Tiefenlage bis max. 10 m u. GOK. Lediglich im Plangebiet 1 (Los 1.1) weisen vier Schächte bzw. Schachtbauwerke eine Tiefe von über 10 m bis 17 m auf. Der bauliche/betriebliche Ist-Zustand der Haltungen, Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist vollständig zu erfassen.
Die Anfahrbarkeit der Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist nicht immer gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortslage Altena im Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Tälern liegt und die Zufahrtsmöglichkeiten dadurch sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein können. Die Kanalisation in der Mittelgebirgslandschaft weist zum Teil große Längsgefälle und Abstürze auf, die oft nicht aus den Kanaldaten erkennbar sind.
Hiesiges Los umfasst: Netzlänge ca. 25.320 m, ca. 797 Schächte, ca. 12 Sonderbauwerke
Zugelassen werden Nebenangebote zur Zustandserfassung in Sonderbauwerken.
Das Ergebnis der Datenerfassung muss gleichwertig zur vorgesehenen Begehung zur optischen Inspektion nach Leistungsbeschreibung, DWA-M 149-5 und ZTV - Optische Inspektion sein. Entsprechend ist das dem Nebenangebot zu Grunde liegende Verfahren zu benennen und zu erläutern, wie die Anforderungen an eine optische Inspektion gem. DWA-M 149-5 und ZTV sichergestellt werden. Hierfür sind Angaben zur
• Benennung der eingesetzten Kamera und Bildauflösung i.V.m. der Beschreibung der Aufnahmetechnologie (z.B. 3D-Laserscanning in Kombination mit Bildspeicherung)
• geforderten Erfassung der der Bauwerkshauptmaße (Länge, Breite, Höhe) unter Angabe der genutzten Technologie (z.B. 3D-Laserscan mit Angabe der erfassten Scanpunkte je Laserstandort)
• Dokumentation der Ergebnisse und der Zustandsbeschreibung nach DIN EN 13508-2:2011 in Verbindung mit DWA-M 149-2:2013
zu machen.
Die Anforderungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Optische Inspektion bleiben unberührt und die Gleichwertigkeit ist zu belegen.
Als Mindestanforderungen an Nebenangebote gilt somit:
• die Anforderungen an eine optische Inspektion gem. DWA-M 149-5 und ZTV Optische Inspektion müssen sichergestellt werden.
Kanalreinigung und -inspektion
Stadt Altena
Die kommunalen Kanalnetze der Stadt Altena wurden durch das Hochwasserereignis 2021 beschädigt und auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18 205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.
Im Zuge der Schadensbeseitigung ist nun vorgesehen,
• den Kanalzustand der Kanalnetze zu prüfen und auf dieser Basis
• Hochwasserschäden zu identifizieren bzw. genauer zu lokalisieren und damit verbundene Schadenssummen zu präzisieren
• sowie den daraus erwachsenden Sanierungsbedarf festzulegen und zu priorisieren.
Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt 4 Plangebiete (PG) aufgeteilt. Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Bei Bedarf wurden die Plangebiete zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt.
Ziel ist die vollständige Bestands- und Zustandserfassung von Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken in den Plangebieten 1 und 3.
Das Stadtgebiet Altena ist abwasserseitig im Misch- und Trennsystem erschlossen.
Bei den zu inspizierenden Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken handelt es sich um bestehende, in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen.
Betroffen sind Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle in Kreisprofilen DN 142 bis DN 2.300, Eiprofilen DN 280/350 bis DN 400/600 und in Rechteckprofilen DN 200/200 bis DN 1.200/1.200, aus biegeweichen oder biegesteifen Rohren, mit unterschiedlichem Sohlgefälle.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten, müssen zudem die Straßenabläufe und deren Anschlusskanäle bis zum Hauptkanal gereinigt werden. Eine Zustandserfassung ist nicht vorgesehen.
Bei den vorhandenen Schächten handelt es sich um runde und eckige Schächte bzw. Schachtbauwerke aus Beton oder Mauerwerk überwiegend mit einer lichten Weite von 800 mm bis 2.000 mm. Über die konstruktive Ausführung der Schächte und Schachtbauwerke liegen keine konkreten Informationen vor.
Zu den Schächten und Schachtbauwerken liegen nur einzelne Grunddaten vor. Fehlende Grunddaten sind im Rahmen der optischen Inspektion durch den AN zu erfassen, zu ergänzen und zu dokumentieren.
Die Haltungen befinden sich mit wenigen Ausnahmen in einer Tiefenlage bis max. 10 m u. GOK. Lediglich im Plangebiet 1 (Los 1.1) weisen vier Schächte bzw. Schachtbauwerke eine Tiefe von über 10 m bis 17 m auf. Der bauliche/betriebliche Ist-Zustand der Haltungen, Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist vollständig zu erfassen.
Die Anfahrbarkeit der Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist nicht immer gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortslage Altena im Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Tälern liegt und die Zufahrtsmöglichkeiten dadurch sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein können. Die Kanalisation in der Mittelgebirgslandschaft weist zum Teil große Längsgefälle und Abstürze auf, die oft nicht aus den Kanaldaten erkennbar sind.
Hiesiges Los umfasst: Netzlänge ca. 30.930 m, ca. 859 Schächte, ca. 15 Sonderbauwerke
Zugelassen werden Nebenangebote zur Zustandserfassung in Sonderbauwerken.
Das Ergebnis der Datenerfassung muss gleichwertig zur vorgesehenen Begehung zur optischen Inspektion nach Leistungsbeschreibung, DWA-M 149-5 und ZTV - Optische Inspektion sein. Entsprechend ist das dem Nebenangebot zu Grunde liegende Verfahren zu benennen und zu erläutern, wie die Anforderungen an eine optische Inspektion gem. DWA-M 149-5 und ZTV sichergestellt werden. Hierfür sind Angaben zur
• Benennung der eingesetzten Kamera und Bildauflösung i.V.m. der Beschreibung der Aufnahmetechnologie (z.B. 3D-Laserscanning in Kombination mit Bildspeicherung)
• geforderten Erfassung der der Bauwerkshauptmaße (Länge, Breite, Höhe) unter Angabe der genutzten Technologie (z.B. 3D-Laserscan mit Angabe der erfassten Scanpunkte je Laserstandort)
• Dokumentation der Ergebnisse und der Zustandsbeschreibung nach DIN EN 13508-2:2011 in Verbindung mit DWA-M 149-2:2013
zu machen.
Die Anforderungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Optische Inspektion bleiben unberührt und die Gleichwertigkeit ist zu belegen.
Als Mindestanforderungen an Nebenangebote gilt somit:
• die Anforderungen an eine optische Inspektion gem. DWA-M 149-5 und ZTV Optische Inspektion müssen sichergestellt werden.
Kanalreinigung und -inspektion
Stadt Altena
Die kommunalen Kanalnetze der Stadt Altena wurden durch das Hochwasserereignis 2021 beschädigt und auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18 205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.
Im Zuge der Schadensbeseitigung ist nun vorgesehen,
• den Kanalzustand der Kanalnetze zu prüfen und auf dieser Basis
• Hochwasserschäden zu identifizieren bzw. genauer zu lokalisieren und damit verbundene Schadenssummen zu präzisieren
• sowie den daraus erwachsenden Sanierungsbedarf festzulegen und zu priorisieren.
Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt 4 Plangebiete (PG) aufgeteilt. Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Bei Bedarf wurden die Plangebiete zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt.
Ziel ist die vollständige Bestands- und Zustandserfassung von Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken in den Plangebieten 1 und 3.
Das Stadtgebiet Altena ist abwasserseitig im Misch- und Trennsystem erschlossen.
Bei den zu inspizierenden Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken handelt es sich um bestehende, in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen.
Betroffen sind Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle in Kreisprofilen DN 142 bis DN 2.300, Eiprofilen DN 280/350 bis DN 400/600 und in Rechteckprofilen DN 200/200 bis DN 1.200/1.200, aus biegeweichen oder biegesteifen Rohren, mit unterschiedlichem Sohlgefälle.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten, müssen zudem die Straßenabläufe und deren Anschlusskanäle bis zum Hauptkanal gereinigt werden. Eine Zustandserfassung ist nicht vorgesehen.
Bei den vorhandenen Schächten handelt es sich um runde und eckige Schächte bzw. Schachtbauwerke aus Beton oder Mauerwerk überwiegend mit einer lichten Weite von 800 mm bis 2.000 mm. Über die konstruktive Ausführung der Schächte und Schachtbauwerke liegen keine konkreten Informationen vor.
Zu den Schächten und Schachtbauwerken liegen nur einzelne Grunddaten vor. Fehlende Grunddaten sind im Rahmen der optischen Inspektion durch den AN zu erfassen, zu ergänzen und zu dokumentieren.
Die Haltungen befinden sich mit wenigen Ausnahmen in einer Tiefenlage bis max. 10 m u. GOK. Lediglich im Plangebiet 1 (Los 1.1) weisen vier Schächte bzw. Schachtbauwerke eine Tiefe von über 10 m bis 17 m auf. Der bauliche/betriebliche Ist-Zustand der Haltungen, Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist vollständig zu erfassen.
Die Anfahrbarkeit der Schächte, Schacht- und Sonderbauwerke ist nicht immer gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortslage Altena im Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Tälern liegt und die Zufahrtsmöglichkeiten dadurch sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein können. Die Kanalisation in der Mittelgebirgslandschaft weist zum Teil große Längsgefälle und Abstürze auf, die oft nicht aus den Kanaldaten erkennbar sind.
Hiesiges Los umfasst: Netzlänge ca. 14.155 m, ca. 365 Schächte, ca. 13 Sonderbauwerke
Zugelassen werden Nebenangebote zur Zustandserfassung in Sonderbauwerken.
Das Ergebnis der Datenerfassung muss gleichwertig zur vorgesehenen Begehung zur optischen Inspektion nach Leistungsbeschreibung, DWA-M 149-5 und ZTV - Optische Inspektion sein. Entsprechend ist das dem Nebenangebot zu Grunde liegende Verfahren zu benennen und zu erläutern, wie die Anforderungen an eine optische Inspektion gem. DWA-M 149-5 und ZTV sichergestellt werden. Hierfür sind Angaben zur
• Benennung der eingesetzten Kamera und Bildauflösung i.V.m. der Beschreibung der Aufnahmetechnologie (z.B. 3D-Laserscanning in Kombination mit Bildspeicherung)
• geforderten Erfassung der der Bauwerkshauptmaße (Länge, Breite, Höhe) unter Angabe der genutzten Technologie (z.B. 3D-Laserscan mit Angabe der erfassten Scanpunkte je Laserstandort)
• Dokumentation der Ergebnisse und der Zustandsbeschreibung nach DIN EN 13508-2:2011 in Verbindung mit DWA-M 149-2:2013
zu machen.
Die Anforderungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Optische Inspektion bleiben unberührt und die Gleichwertigkeit ist zu belegen.
Als Mindestanforderungen an Nebenangebote gilt somit:
• die Anforderungen an eine optische Inspektion gem. DWA-M 149-5 und ZTV Optische Inspektion müssen sichergestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht,
ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann und unverzüglich zu erfolgen hat. Das Beibringen einer Versicherungsbestätigung wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bietern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für den Zuschlag vorgesehen sind.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
- Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3.000.000,00
EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann und unverzüglich zu erfolgen hat.
- jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren:
o mind. 350.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 1.1 (PG1)
o mind. 400.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 1.2 (PG1)
o mind. 200.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG3
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an
- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:
o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)
o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen
o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
o Mindestens eine Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen
- Eigenerklärung, zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, G41 sowie G42
- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:
o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)
o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)
o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)
- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung der geforderten Austauschformate (DWA-M 150) sowie der geforderten Art der Kodierung (DIN EN 13508 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind zudem die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie die vom Auftraggeber gesondert geforderten Unterlagen betreffend die Eignung auch für die benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.
- Nachweis, dass die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I erfüllt sind. Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
o http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist (Beurteilungsgruppen: R und I).
Eine gleichwertige Nachweisführung ist ausreichend. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL-GZ 961 bestehen.
- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
o Mindestens drei Referenzen betreffend die TV-Inspektion Kanäle (jeweils Netzlänge > 30 km)
o Mindestens drei Referenzen betreffend die Begehungen von Großprofilen (jeweils > DN 1.600 und 50 m
Länge)
o Mindestens drei Referenzen betreffend Schachtinspektionen mit Scannerkamera (jeweils > 500 Stück Schächte)
- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:
o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)
o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen
o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
o Mindestens eine Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen
- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungsund Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:
o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)
o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)
o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Im Übrigen gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B), Fassung 2003
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für alle Lose gilt:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer
Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Anlage 6.9-VgV-ANG - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Anlage 6.10-VgV-ANG Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.8-VgV-ANG - Nachunternehmererklärung).
Die Bieter/Bietergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Betriebspflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Eigenerklärung zu personenbezogenen Zertifikaten und Nachweisen nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften/technischen Stellen,
- Eigenerklärung zur technischen Ausstattung nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zur Tauglichkeit bzgl. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung geforderter Austauschformate und Kodierung nach Ziff. III.1.3)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht. Die Anzahl der erforderlichen Teammitglieder richtet sich nach Art und Umfang des vorgesehenen Unterauftrags.
Hinweis:
Bedient sich der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben.
Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke beizubringen.
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der je Los für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Abschließender Hinweis:
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.