Offenes Verfahren über die Lieferung von interaktiven Displays für den Schulbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 150-426667
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: MH-AMT_60-2022-6895
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muelheim-ruhr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren über die Lieferung von interaktiven Displays für den Schulbetrieb
Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Abruf von interaktiven Displays
inklusive Montage für den Schulbetrieb. Es werden über die gesamte Vertragsdauer Teilmengen abgerufen
Schulstandorte im Stadtgebiet der Auftraggeberin (38 Schulen (Grund- und weiterführende Schulen), aufgeteilt
auf ca. 46 Standorte)
Auf diverse Schulstandorte im Stadtgebiet der Auftraggeberin werden künftig diverse interaktive Displays mit
folgenden Bilddiagonalen eingesetzt:
Interaktives Display mit einer Displaydiagonale von mindestens 84“
Die Auftragnehmerin wird mit der Lieferung, Installation und Montage der vollständigen Liefermenge für die
maximale Vertragsdauer von 48 Monaten beauftragt. Innerhalb der Vertragslaufzeit werden Einzelbestellungen
bzw. Abrufbestellungen in Textform per Fax oder per Mail beauftragt. Die Installation und Montage der
interaktiven Displays erfolgt nach Auslieferung Vor-Ort in den Schulstandorten.
Vertragsbeginn ist der 01.11.2022. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate und kann mit einer Frist
von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragsdauer 3 x um 12 weitere Monate verlängert werden. Dieser
Rahmenvertrag endet spätestens zum 31.10.2026 oder vorzeitig, falls das nachfolgend aufgeführte maximale
Vertragsvolumen vorzeitig erreicht bzw. die Option um 12 Monate zu verlängern nicht in Anspruch genommen
wird.
Die Angebotsauswertung erfolgte basierend auf der erweiterten Richtwertmethode laut UfAB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln.
Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die folgende Kontaktadresse der Vergabestelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister
Amt für Digitalisierung, Geodaten und IT
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen.
In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Rheinland –c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 – 10
50667 Köln
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: http://muelheim-ruhr.de