Offenes Verfahren über die Lieferung von interaktiven Displays für den Schulbetrieb
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muelheim-ruhr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren über die Lieferung von interaktiven Displays für den Schulbetrieb
Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Abruf von interaktiven Displays inklusive Montage für den Schulbetrieb. Es werden über die gesamte Vertragsdauer Teilmengen abgerufen.
Schulstandorte im Stadtgebiet der Auftraggeberin (38 Schulen (Grund- und weiterführende Schulen), aufgeteilt auf ca. 46 Standorte)
Auf diverse Schulstandorte im Stadtgebiet der Auftraggeberin werden künftig diverse interaktive Displays mit folgenden Bilddiagonalen eingesetzt:
Interaktives Display mit einer Displaydiagonale von mindestens 84“
Die Auftragnehmerin wird mit der Lieferung, Installation und Montage der vollständigen Liefermenge für die maximale Vertragsdauer von 48 Monaten beauftragt. Innerhalb der Vertragslaufzeit werden Einzelbestellungen bzw. Abrufbestellungen in Textform per Fax oder per Mail beauftragt. Die Installation und Montage der interaktiven Displays erfolgt nach Auslieferung Vor-Ort in den Schulstandorten.
Vertragsbeginn ist der 01.11.2022. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate und kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragsdauer 3 x um 12 weitere Monate verlängert werden. Dieser Rahmenvertrag endet spätestens zum 31.10.2026 oder vorzeitig, falls das nachfolgend aufgeführte maximale Vertragsvolumen vorzeitig erreicht bzw. die Option um 12 Monate zu verlängern nicht in Anspruch genommen wird.
Vertragsbeginn ist der 01.11.2022. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate und kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragsdauer 3 x um 12 weitere Monate verlängert werden. Dieser Rahmenvertrag endet spätestens zum 31.10.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium Fachkunde:
- Nachweise über die berufliche Leistungsfähigkeit des Anbieters:
Kriterium Zuverlässigkeit:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 48 VgV)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Kriterium Leistungsfähigkeit:
- Nachweise über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters
- Erklärung zu Bieter-bzw. Bewerbungsgemeinschaften
- Eigenerklärung über die Beauftragung von Nachunternehmern
o Zertifizierung BT30 Bohrtechnik
o Elektroprüfung DGUV nach Installation
Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 wird die Auftragsvergabe an russische Firmen bzw. jene mit russischer Beteiligung untersagt.
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präqualifikation von Unternehmen umfasst die Eintragung in das amtliche
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) für Liefer-und Dienstleistungsaufträge. In diesem Verzeichnis kann durch Eingabe des Links http://amtliches-verzeichnis.ihk.de mittels einer vom Bewerber/Bieter angegebenen Zertifikatsnummer die Eintragungsrecherche erfolgen. Falls Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie bitte die Zertifikatsnummer für die Recherche in der o. g. Datenbank mit an. Das nach Eintragung ins amtliche Verzeichnis erstellte Zertifikat wird als Eignungsnachweis anerkannt.
Im Fall einer Präqualifikation müssen die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise nicht vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Einzelunternehmen die zuvor erwähnten Nachweise beibringen, falls es nicht einzeln präqualifiziert ist.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Bei Lieferungen und Dienstleistungen gilt die Eintragung eines Unternehmens in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen zum grundsätzlichen Nachweis der Eignung des Bewerbers oder Bieters und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unabhängig von einem konkreten Einzelauftrag. Das nach Eintragung ins amtliche Verzeichnis erstellte Zertifikat ist als Eignungsnachweis anzuerkennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln.
Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die folgende Kontaktadresse der Vergabestelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister
Amt für Digitalisierung, Geodaten und IT
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen.
In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Rheinland –c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 – 10
50667 Köln
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: http://muelheim-ruhr.de