Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung 3. Zyklus der HWRM-RL in Baden-Württemberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung 3. Zyklus der HWRM-RL in Baden-Württemberg
Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Ebenen der Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg ist für den dritten Zyklus – in den Jahren 2023-2027 – eine externe Unterstützung vorgesehen. Diese soll insbesondere das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) und nachgeordnete Behörden unterstützen. In Baden-Württemberg wurde in der vorläufigen Risikobewertung 2018 die Gewässerkulisse für das Hochwasserrisikomanagement der HWRM-RL auf insgesamt rund 12.000 Kilometer Gewässer erweitert. Für diese Gewässerkulisse ist die Fortschreibung, Dokumentation der Maßnahmen wie auch die Berichterstattung an die EU zu unterstützen. Ein Schwerpunkt wird die Entwicklung und Implementierung eines integrierten Wasserressourcenmanagements mit Blick auf die Klimaänderung. Einzubinden sind in jedem Fall die Themen Hochwasser, Starkregen, Wassermangel und urbanes Wassermanagement. Weiterhin sind unterschiedliche Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit ein Schwerpunkt der Arbeiten.
Stuttgart (Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; RP Stuttgart), Karlsruhe (LUBW; RP Karlsruhe), Freiburg (RP Freiburg), Tübingen (RP Tübingen)
Bearbeitung folgender Themen / Aufgaben in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren:
1. Beratung und Unterstützung bei der Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung in Abstimmung mit den Entscheidungen der LAWA
2. Beratung und Unterstützung bei der Beurteilung von Wirkungszusammenhängen zwischen Hochwasser- und Niedrigwasserereignissen zur Integration des HWRM in ein klimawandelgerechtes Wasserressourcenmanagement und bei der Entwicklungen von Maßnahmen und deren Umsetzung.
Laufende Mitwirkung an der strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung der Integration landesweiter wasserwirtschaftlicher Aufgaben in die übergeordneten Anforderungen des integrierten Wasserressoucenmanagements inklusive Monitoring.
3. Unterstützung bei der Berichterstattung der Ergebnisse des dritten Zyklus‘ gegenüber der EU-Kommission
Vorbereitung und fachliche Unterstützung der Berichterstattung der HWRM-Planung gegenüber der EU
Vorbereitung der strategischen Umweltprüfung (SUP) (bzw. des Nachweises, dass eine erneute SUP nicht erforderlich ist)
Vorbereitung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung 2026
Vorbereitung der Veröffentlichung 2027
4. Unterstützung bei der Abstimmung und Koordination auf der Ebene der Bundesländer unter Beachtung der Entwicklungen im EU-weiten Kontext, insbesondere bei der Fortschreibung der HWRM-Pläne in den Flussgebietsgemeinschaften
5. Weiterentwicklung der Hochwasserstrategie Baden-Württemberg im Kontext des Klimawandels und eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements
Begleitung der Integration des SRRM in die HWRMP,
Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung des Themas Niedrigwasser in die Zukunftsstrategie Wasser
Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung eines integrierten Wasserressourcenmanagements im urbanen Raum
Begleitung der künftigen Entwicklungen im Kontext des Klimawandels
Unterstützung bei der Kooperation mit den Bereichen Krisenmanagement, Träger bedeutender Infrastruktur und anderen Ministerien (z.B. WLM, IM, MLR)
6. Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen des HWRMs
Weiterentwicklung des Konzepts zur Unterstützung der Akteure bei der Umsetzung der Maßnahmen, um die Maßnahmenumsetzung im Kontext eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements
Beratung der Flussgebietsbehörden bei der konkreten Umsetzung
Weiterentwicklung des derzeitigen Systems zur Bewertung der Zielerreichung mithilfe des Status der Maßnahmenumsetzung,
Fachliche Unterstützung der Koordination mit der WRRL
7. Weiterentwicklung der Konzeption zur Fortschreibung der Dokumentation der Maßnahmen und Daten zum Hochwasserrisikomanagement für die Hochwasserrisikokarten und Maßnahmenberichte für den dritten Zyklus der HWRM-RL
Weiterentwicklung der Konzeption des Rückmeldeprozesses und Werkzeuge zur Kommunikation mit den Akteuren und Anpassung des bestehenden Prozesses zur Aktualisierung der Risikoinformationen
Abstimmung der Schnittstellen der Fortschreibung HWGK–HWRMP
Unterstützung UM und LUBW bei der Weiterentwicklung der landesweiten Hochwasserkennwerte.
8. Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit zum HWRM in Baden-Württemberg.
Unterstützung bei der Aktualisierung und Weiterentwicklung der zentralen Internetplattform www.hochwasserbw.de und der Konzeption der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit zum HWRM im Kontext eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements
Unterstützung des Projektes „HWRM Kommunikation
9. Gremienarbeit:
Zum Auftrag gehört auch die die Unterstützung der Gremienarbeit in Baden-Württemberg. Die Teilnahme am Gremium Koordinierungsgruppe HWRM ist fest einzuplanen.
Vorbereitung und Teilnahme an der Koordinierungsgruppe HWRM (6xJahr);
Vorbereitung und Abstimmung der Statusberichte HWRM-Planung (alle 2 Monate);
Bei Bedarf Vorbereitung und Teilnahme an der Lenkungsgruppe Wasser (1xJahr);
10. Sonstige Leistungen
Teilnahme und Protokollführung an Planungsbesprechungen.
Eigenständige Abstimmung mit und Koordination von am Projekt fachlich Beteiligten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung 3. Zyklus der HWRM-RL in Baden-Württemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://infrastruktur-umwelt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html