Beschaffung, Implementierung und Wartung von Microsoft Teams-fähigen Videokonferenzsystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 1003591
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 402364
Fax: +49 402364
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Implementierung und Wartung von Microsoft Teams-fähigen Videokonferenzsystemen
Beschaffung, Implementierung und Wartung von Microsoft Teamsfähigen Videokonferenzsystemen
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg bundesweit
Siehe Anhang zur Leistungsbeschreibung
Bedingt durch die im März 2020 begonnene Corona-Pandemie und durch die zukünftige engere virtuelle Zusammenarbeit ist es erforderlich, dass bestimmte DAK-Dienststellen und Fachzentren mit Microsoft Teams-fähigen Videokonferenz-Raumsystemen ausgestattet werden. Ziel der DAK-G ist es daher, an zentralen Standorten Möglichkeiten zu schaffen, die die Nutzung von Videokonferenzsystemen ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs- und Handelsregister
- Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 - 3 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
(1) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
(2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
(3) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Bestätigung des Vorliegens über das Bestehen bzw. - im Falle der Auftragserteilung - des Abschlusses einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europä-ischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000,- EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer De-ckungssumme von min. 1.000.000,- EUR pro Jahr für Vermögensschäden durch Ankreuzen in Ziffer 1 der Anlage A1;
Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 1 nach Inhalt, Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren (abgeschlossenen) Referenzauftrag aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts, des Leis-tungszeitraums, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) einreichen.
Zu der Referenz ist zudem folgendes anzugeben:
- Gesamtdauer des Rollouts
- Anzahl der vom Rollout betroffenen Standorte
- Kurze Beschreibung der Raumsystemlösungen
- Kurze Beschreibung der Videokonferenzsysteme
- Kurze Beschreibung Pexip CVI Lösungen (sofern installiert wurde)
Durch die Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
- Leistungserbringung erfolgte bundesweit
- Anzahl der installierten Systeme mind. 10 Stück
Der Auftragnehmer muss Nachweise und Zertifikate für alle eingesetzten Produkte vor-weisen (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1 und Kopie einreichen). Diese sind:
- Gold Status für Windows & Devices (Surface Hub)
- Extron
- Authorized Device Reseller mit direkten Microsoft Vertrag
Der Auftragnehmer hat, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, einen Nachweis über eine gültige Zertifizierung (einzutragen in Ziff. 6 der Anlage A1 und Kopie einreichen), gem:
- DIN EN ISO 9001:2015
- DIN EN ISO 14001:2015
- BS OHSAS 18001:2007
einzureichen.
Vorstellung des vorgesehenen Projektteams zum Roll-Out unter namentlicher Benen-nung der Projektteammitglieder, es sind bezogen auf den Projektleiter und die geplanten Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen nachzuweisen (gem. Ziff. 7 der Anlage A1 Unterlagen einreichen):
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit Schwerpunkt IT
- mind. 3 Berufserfahrung im in der IT-Branche
- Nachweis der durchgeführten Projekte (mind. 2 vergleichbare Projekte) und eingenommene Rolle/Verantwortlichkeit im Projekt
Vorstellung des vorgesehenen IT-Analysten/Experten zur exklusiven Beratung des Be-reichsleiters Technologiezentrum als Gesamt-IT-Verantwortlichen resp. seines Stabes. Hierzu hat der Auftragnehmer die für die Beratungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter anhand eines Kurzprofils vorzustellen. Hierzu sind folgende Mindestanforderung pro Mit-arbeiter (max. 3 IT-Analysten) nachzuweisen (gem. Ziff. 8 der Anlage A1 Unterlagen einreichen):
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium mit Schwerpunkt IT
- mind. 3 Jahre Berufserfahrung im in der IT-Branche insbesondere Vide-okonferenztechnik
- Kenntnisse über Organisationsstrukturen in öffentlichen Verwaltungen bzw. analogen Strukturen und muss Erfahrungen in vergleichbaren Pro-jekten
- Nachweis der durchgeführten Projekte (mind. 3 vergleichbare Projekte) als Projektleiter
Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 9 der Anlage A1) unter Angabe von:
- Umsatz des Bieters in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres; sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen ist, genügt eine Schät-zung);
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);
Eigenerklärung bzgl. Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3)
Eigenerklärung bzgl. Vertragspflichten gemäß Vorlage (Anlage B4)
Eigenerklärung Art. 5k Sanktionen gemäß Vorlage (Anlage B5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYAQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland