Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001735
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz
Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Stadtgebiet.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ungefähr 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag üblicherweise in den Zeiten zwischen 6 und 19 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts (24h) oder am Wochenende zu rechnen.
Die Zählungen können entweder durch Videoaufzeichnungen mit anschließender manueller Auswertung oder durch Zählpersonal vor Ort durchgeführt werden. Nach einer ersten Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer werden die Ergebnisse der Erhebungen sowie die Zählunterlagen (z.B. Lagepläne) über die von der BVM genutzte Verkehrszählsoftware digital übermittelt.
An geeigneten Standorten werden in Abstimmung mit der BVM bereits vorhandene Geräte zur Zählung des Verkehrs eingesetzt (derzeit Seitenradargeräte für Kfz). Weiterhin wird vom Auftragnehmer die Unterstützung beim Einsatz gegebenenfalls künftig zu beschaffender Messgeräte für temporäre Zählungen sowie beim Testen möglicherweise künftig möglicher automatisierter Bildauswertesystemen erwartet.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ca. 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen. Sie erfolgen auf Einzelanforderung des AG und umfassen die Erhebung von Kraftfahrzeugen (unterteilt in verschiedene Fahrzeugklassen oder Fahrzeugarten) sowie des Rad- und Fußverkehrs.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag statt, üblicherweise in den Zeiten zwischen 6.00 und 19.00 Uhr (z. T. ab 5.00 Uhr und/ oder bis 20.00 Uhr). In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts, am Wochenende und in den Schulferien zu rechnen.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis maximal zum 30.06.2027, sofern nicht einer der Vertragspartner sechs Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft),so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamt Leistungsspektrum abdecken. Bitte auch die Angaben im Eignungsvordruck zur Bietergemeinschaft beachten.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1. ausgefüllter Fragenkatalog (Kriterienkatalog)
2. unterschriebener Eignungsvordruck inkl. Angaben zum Umsatz (E1). - Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelledurch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
3. Eigenerklärung RUS Sanktionen (E9)
4. falls zutreffend: unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E8)
5. Angaben über den Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren. (E3)
6. 3 Referenzen des Bewerbers (E2) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre, deren Anforderungen mit der zur vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind
• jeweiliger Auftraggeber (mit Ansprechpartner/-in, Adresse und Telefonnummer),
• Auftragsjahr, Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Auftragssumme und
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
7. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (E4).
8. Bescheinigung/Darstellung über die berufliche (fachliche) Befähigung der Bieterin/ des Bieters und/ oder der Führungskräfte des Unternehmens zur Durchführung von Kfz-Zählungen an BAB , Bundesstraßen und im Stadtgebiet sowie (z. T. mit Kfz-Zählungen kombinierten) Fußgänger- und Radfahrerzählungen (z. B. Ingenieur-Nachweis, Lebenslauf, Referenzen) (E5).
9. Benennung aller Projektleiter und Einsatzleiter inklusive der Angaben über die berufliche (fachliche)Befähigung, die für die Leistungsdurchführung vorgesehen sind (E6). Die Angaben sollen beinhalten:
- Vor- und Nachname
- Lebenslauf
- Berufliche/ fachliche Befähigung
- Referenzen über die Durchführung von Verkehrszählungen.
10. Zusicherung, dass der Bieterin bzw. dem Bieter bei allen Zählungen Zählpersonal bzw. technische Hilfsmittel wie z. B. Videokameras in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht (E7).
Weitere Hinweise siehe Vergabeunterlagen.
a) Der künftige Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von 1 Million EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 100 TEUR vorhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen.
b) Die Bieter können im Rahmen der Leistungserbringung Nachunternehmer einsetzen. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, die Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern zu entziehen und Nachunternehmer von der Auftragserfüllung auszuschließen. Der Auftragnehmer hat in diesen Fällen eineuneingeschränkte Auftragserfüllung zu gewährleisten.
c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls elektronisch abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.