Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Generalplanungsleistung nach HOAI + AHO Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0095-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Generalplanungsleistung nach HOAI + AHO
Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Generalplanungsleistung nach HOAI + AHO
Vorhabenbeschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) (im Folgenden "BVG") sind das größte Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Die BVG betreibt die U-Bahn-, Straßenbahn, Bus- und Fährlinien in Berlin und im angrenzenden Umland auf einer Fläche von fast 1.000 Quadratkilometern.
Die Straßenbahn ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs-Netzes (ÖPNV-Netzes). Aktuell bilden 22 Linien am Tag und neun Linien bei Nacht eine Linienlänge von rund 300 Kilometern mit 803 Richtungshaltestellen ab. Der Straßenbahnverkehr macht rund 18,5 Prozent des Berliner ÖPNVs aus. Die BVG unterhält sechs Betriebshöfe und einen Gleisbauhof, welche jeweils vorrangig an den äußeren Enden des Streckennetzes liegen. 2019 beförderte die Berliner Straßenbahn rund 204 Mio. Fahrgäste mit steigender Tendenz.
Die BVG beabsichtigt, einen neuen Straßenbahnbetriebshof (im Folgenden "Betriebshof") zu bauen, auch um das zusätzliche Leistungsvolumen im Bereich des Berliner öffentlichen Personennahverkehrsnetzes erbringen zu können. Für den Neubau des Betriebshofs wurde ein Standort in Adlershof gewählt. Der neue Betriebshof erhält ausreichende Aufstellkapazitäten und moderne Werkstätten sowie Wartungseinrichtungen.
Objekte und Funktionseinheiten:
• Außenanlage
• Abstellanlage
• Werkstatthalle, Einsatzleitung, Nebenbetriebszone, Pförtnerhaus.
• Parkplätze, Carport
Berlin
Ergänzung zu II.1.4: 1.) Planungsanforderungen und Planungsziele Das Neubauprojekt soll als umweltschonendes Musterprojekt umgesetzt werden und hohen ökologischen Standards entsprechen. Der Betriebshof wird ressourcen- und energieeffizient arbeiten. Das betrifft den Bau genauso wie den Betrieb an sich. Der Neubau soll als nachhaltiges-wirtschaftliches Gesamtkonzept erfolgen. Das heißt, es sollen regenerative Energien genutzt, innovative technische Lösungen u.a. im Bereich der Wärmeversorgung / Temperierung sowie vorgefertigte Konstruktionen / Montagebau genutzt werden. Der Betriebshof Adlershof soll ferner als Musterbetriebshof fungieren. Durch eine modulare, additive und skalierbare Bauweise soll das Konzept als Grundlage für Betriebshofneubauten der BVG dienen, die bereits für die nächsten Jahre geplant sind. Die gesamte Planung und Umsetzung soll unter Einsatz der digitalen und modellbasierten Planungsmethode Building Information Modelling (im Folgenden "BIM") erfolgen. Die Investitionskosten für das Bauvorhaben Neubau "Straßenbahnbetriebshof Adlershof" werden insgesamt auf über EUR 89,7 Mio. (netto) geschätzt. Infolge der langen Bauzeit sind für das Bauvorhaben zwei Bauabschnitte vorgesehen. Der erste Bauabschnitt endet voraussichtlich Ende 2028 mit der Inbetriebnahme der Einsatzleitung sowie der Abstellanlage mit allen zugehörigen Straßen-, Gleis-, Weichen-, Signal- und Bahnstromanlagen. Der Fertigstellungszeitraum für den zweiten Bauabschnitt endet voraussichtlich im 1. Quartal 2030 mit der funktionsfähigen und abgenommenen Inbetriebnahme der Gesamtanlage inklusive der Werkstatt. 2.) Leistungsumfang der Planungsleistungen Aufgrund des komplexen Gesamtvorhabens wird die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner sowie eine konventionelle, sequentielle Durchführung der Planungsleistungen angestrebt. Gegenstand der Generalplanerleistungen sind nach dem aktuellen Plan insbesondere folgende Grund- sowie besondere Leistungen: • Objektplanung Gebäude und Innenräume (Werkstatt, Nebenbetriebsgebäude (Gleichrichterwerk), Einsatzleitung, Pförtnerhaus, Einhausung der Radprofilmessung, Carport) im Sinne der Anlage 10 §§ 34 und 35 HOAI, • Objektplanung Ingenieurbauwerke (Stützbauwerke, Regenentwässerung, unterirdische Bauwerke), Anlage 12 zu §§ 43 und 44 HOAI 2013, • Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen Schienenverkehr + Straßenverkehr) im Sinne der Anlage 13 §§ 47 und 48 HOAI, • Objektplanung Freianlagen, Anlage 11 zu §§ 38, 39 HOAI 2013, • Fachplanung Tragwerksplanung (für Werkstatt, Nebenbetriebsgebäude (Gleichrichterwerk), Einsatzleitung, Pförtnerhaus, Einhausung der Radprofilmessung, Carport, Tragwerk Bahnstromanlagen, Fundamente der Fahrleitungsanlage und Bahnstromanlage sowie für potenzielle Überdachung der Abstellanlage, für Ingenieurbauwerke) im Sinne Anlage 14 §§ 51 und 52 HOAI, • Fachplanung aller erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung (für Werkstatt inklusive Ausstattung, Arbeitsstände, Gruben, Nebenbetriebsgebäude, Trafos, Gleichrichterwerk, Bahnstromversorgung, Pförtnerhaus, Einhausung Radprofilmessung, Einsatzleitung, Carport), im Sinne der 15 zu §§ 55; 56 HOAI 2013 • Fachplanung Bauphysik (hier Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) im Sinne Anlage 1 § 3 Unterpunkt 1.2 Bauphysik HOAI, • Fachplanung Brandschutz im Sinne AHO Heft Nr. 17, • Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung im Sinne der AHO Heft Nr. 23. 3.) Auftragsstufen und Optionen: Der Generalplaner soll mit Leistungen der Leistungsphase 1 bis 9 der HOAI beauftragt werden, wobei mit Vertragsabschluss dem Generalplaner zunächst als erste Beauftragungsstufe die Erstellung sämtlicher noch für die gegebenenfalls notwendige Vorplanungsunterlage erforderlichen Dokumente aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) übertragen werden soll und die weiteren Beauftragungsstufen zunächst als frei abrufbare Option vorbehalten werden.
Mit der Erteilung des Zuschlags ist die Beauftragung der 1. Beauftragungsstufe vorgesehen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Beauftragungsstufen 2-6 als freie Option nach den Bestimmungen des Generalplanervertrags abzurufen. Ein Anspruch für den Auftragnehmer auf den Abruf der optionalen Beauftragungsstufen 2-6 besteht nicht. 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) 3. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) 4. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) 5. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) 6. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation).
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Generalplanungsleistung nach HOAI + AHO
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.