BIM-Planungsleistungen Los 1 Breternitz Los 2 Kaulsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61814
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planungsleistungen Los 1 Breternitz Los 2 Kaulsdorf
BIM Planung Vst Breternitz und Vst Kaulsdorf
Los 1: Vst Breternitz
übertragene Leistung: Lph. 1-2 –VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung, Ingenieurbau, TWP, LST
Optionen: Lph. 3-4 und 5-7 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung, Ingenieurbau, TWP, LST
Los 2: Vst Kaulsdorf
übertragene Leistungen: Lph. 1-2 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung
Optionen: Lph. 3-4 und 5-7 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung
Los 1: Vst Breternitz Planung mit BIM
Leipzig
Los 1: Vst Breternitz
übertragene Leistung: Lph. 1-2 –VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung, Ingenieurbau, TWP, LST
Optionen: Lph. 3-4 und 5-7 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung, Ingenieurbau, TWP, LST
Optionen: Lph. 3-4 und 5-7 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung, Ingenieurbau, TWP, LST
Los 2: Vst Kaulsdorf
Leipzig
Los 2: Vst Kaulsdorf
übertragene Leistungen: Lph. 1-2 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung
Optionen: Lph. 3-4 und 5-7 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung
Optionen: Lph. 3-4 und 5-7 – VA mit technischer Anlagen (OL), Technische Ausrüstung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
_ Erklärung, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
1. Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau
Mindestens 2 Referenzprojekte welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
- Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen
- Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen
Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens Lph 7 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 1 Mio € netto die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme. Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss
2. Leitender Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen
Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Mindestens 2 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen,
Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens 7 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 1 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum, zum Inhalt hatten. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet
3. Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau
Ingenieur mit mindestens 5Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau.
Mindestens 2 Referenzprojekt in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens 7 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen und Baubehelfen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 1 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten. Als Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
4. Fachplanung 15 kV-Standardoberleitungsanlagen
Erklärung: Wir bzw. unser vorgesehener Nachunternehmer haben im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens derDB AG nach § 48 SektVO die Präqualifikation für die Fachplanung von 15 kV-Standardoberleitungsanlagen erlangt (Präqualifikation bzw. Präqualifikation „mit Auflagen“). Die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter haben eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Fachplaner für 15 kV-Standardoberleitungsanlagen und sind im Unternehmen fest angestellt.
Sie verfügen über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Der vorgesehene Qualitätsprüfer erfüllt die Mindestanforderungen hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation wie der vorgenannte Fachplaner.
5. Planer/Fachplaner LST
Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 3 durch den Mitarbeiter aufgestellte PT1 Planungen für ESTW (Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum) in den letzten 5 Jahren, Wertumfang je Leistungsbild je Projekt mind. 1 Mio € netto.
(Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum). Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
- Planung Verkehrsanlagen Fahrbahn
- Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
- Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- und -überführungen
- Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
- Planung LST - Anlagen
- Planung von elektrotechnischen Energieanlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Planung Oberleitungsanlagen:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. ZES Zug & Eisenbahn Service GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.