SPGK_Haltepunkt München Riem - Barrierefreier Ausbau, Baustufe 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58673
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Haltepunkt München Riem - Barrierefreier Ausbau, Baustufe 2
SPGK_Haltepunkt München Riem - Barrierefreier Ausbau, Baustufe 2
Der Bahnhof München-Riem Pbf ist ein vorstädtischer S-Bahnhof und liegt an der Strecke 5600 München Ost - Simbach.
Gegenstand der Angebotsplanung ist die 2. Baustufe des barrierefreien Ausbaus der Verkehrsstation. Sie umfasst die Aufhöhung des bestehenden Bahnsteigs am Gleis 1 zwischen km 6,024 und km 6,240 auf eine Höhe von 96 cm über SO, die Erneuerung der Personenunterführung (EÜ) bei km 6,235 einschließlich des Neubaus einer Rampe mit Treppe auf der Nordseite, einer temporären Treppe auf der Südseite sowie des Verbindungsbauwerks zum bereits hergestellten Mittelbahnsteiges mit Treppe und Personenaufzug.
In diesem Zusammenhang sind Anpassungen am Mittelbahnsteig, die Verlängerung des bestehenden Bahnsteigdaches sowie die Erneuerung bzw. Anpassungen der Beleuchtungsanlagen und elektrischen Verteilanlagen mit Neubau eines Betonschalthauses und einer Kabelquerung der Gleise durchzuführen.
München Riem
Neubau der Personenunterführung mit 4,0 m lichter Breite sowie ca. 32 m Länge als Stahlbeton-Vollrahmen.
Herstellung erfolgt in wasserdicht verbauter Baugrube unter Hilfsbrücken.
Die Baugrubensohle innerhalb des Verbaus ist mit injizierter Zement-Dichtsohle gegen das Grundwasser abzudichten.
Neubau Personenunterführung aus 320 m³ Stahlbeton, 250 m² HDI-Dichtsohle, 430 m² Abdichtung, 128 m² Betonwerkstein-Bodenbelag.
Neubau von einem Personenaufzug zum Mittelbahnsteig. Aufzugsanlage mit 1600 kg Tragkraft ohne Durchlademöglichkeit sowie zentrisch angeordneten Türen mit Schachtkonstruktionen aus Stahl-Glas-Konstruktionen sowie Schachtteilen aus Stahlbeton.
Neubau einer Zugangsrampe zur Personenunterführung. Lichte Breite: 2,40 m, Länge: ca. 77 m. Konstruktion aus 443 m³ Stahlbeton, 573 m² HDI-Dichtsohle, 521 m² Abdichtung, 210 m² Gussasphalt-Bodenbelag.
Aufhöhung des Bahnsteigs am Gleis 1 mit Instandsetzung von ca. 210 m Betonbahnsteigkante,
Rückbau von ca. 500 m² Bahnsteigbelag,
Neubau von 500 m² Fertigteilbahnsteigplatten,
Anpassung der Treppenanlagen. Neuerstellung des Wegeleitsystems sowie des taktilen Leitsystems. Erneuerung der Bahnsteigausstattung.
Anpassungsarbeiten am bereits errichteten Bahnsteigdach zur Überdachung des neu herzustellenden Treppenzugangs sowie der Bahnsteigverlängerung bis zum Aufzug.
Erneuerung der Bahnsteigbeleuchtung einschließlich den Bahnsteig-Verteilanlagen, Neubau Zählerverteilung, Neubau Kabelquerung.
Incl. Zusammenhangsarbeiten, Baustelleneinrichtung, Gleis-/Oberbaustopf-/-schweißarbeiten.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter:
- Gleise; Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau:
- Stahlbetonbrücken
- Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_Haltepunkt München Riem - Barrierefreier Ausbau, Baustufe 2
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.