"Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-20", ECA-2022-078 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-078
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-20", ECA-2022-078
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Druckfarben zur Herstellung von Euro-Banknoten ES2-20.
Bundesdruckerei GmbH Alte Jakobstraße 109 10969 Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Druckfarben zur Herstellung von Euro-Banknoten ES2-20.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Druckfarbe für Euro-Banknoten ES2-20", ECA-2022-078
Ort: Nanterre CEDEX
NUTS-Code: FR France
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6EFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.