BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61449
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST
BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST
Verkehrsstation Hohenbrunn
Die Verkehrsstation Hohenbrunn besteht aus einem Mittelbahnsteig über den Gleis 1 und
Gleis 2 bedient werden. Der Mittelbahnsteig ist über eine Personenunterführung (PU) mit
dem öffentlichen Raum verbunden. Die S-Bahn-Station Hohenbrunn befindet sich in Bahn-Km 11,1 der eingleisigen, elektrifizierten S-Bahn-Strecke 5552 München Ost – Kreuzstraße zwischen den
Haltepunkten Ottobrunn und Wächterhof. Die Strecke sowie die daran liegenden Stationen
sind nicht dem TEN-Netz zugeschrieben. Die Gemeinde Hohenbrunn hat beschlossen, den
barrierefreien Ausbau der Station im Zuschussmodell durchzuführen.
Nachstehend werden die von der Gemeinde vorgeschlagenen Varianten beschrieben, die
im Rahmen der Vorplanung untersucht wurden:
- Variante 1: Mittelbahnsteig: Umbau oder Neubau der vorhandenen Bahnsteigunterführung
- Variante 2: Mittelbahnsteig und zusätzlich Neubau einer zweiten Unterführung
- Variante 3: Umbau oder Neubau der vorhandenen Bahnsteigunterführung, Verlängerung
auf die rechte Seite der Bahn, - Neubau einer zweiten Unterführung mit - Abbruch
Mittelbahnsteig - Neubau 2 Außenbahnsteige rechts und links der Bahn 210 m lang und 96
cm hoch.
Anschließend wird die von der Gemeinde Hohenbrunn zu planende Variante beschrieben,
die im Rahmen der Lph 3/4 untersucht werden soll:
- Vorzugsvariante 1.1 = Barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig & Zugänge, Durchstich PU
Richtung Westen, barrierefreie Anbindung über Rampenanlagen beidseitig sowie Aufzug
zum Mittelbahnsteig. Die Vorzugsvariante 1.1 umfasst die Erneuerung der Anlage einschl. der Herstellung eines leicht versetzten, barrierefreien Zugangs zum Mittelbahnsteig. Der Bestandsbahnsteig wird abgebrochen und als Mittelbahnsteig mit einer Höhe von 96 cm ü. SO. und zwei 210 m langen Bahnsteigkanten ausgebildet. Hierbei sind die Bahnsteigkanten um ca. 18 m gegeneinander versetzt, um eine regelkonforme Zugangsgeometrie, speziell die erforderlichen Durchgangsbreiten, realisieren zu können. Die bestehende PU muss aufgrund der erforderlichen, umfassenden Änderungen der Zugangsgeometrie sowie in Verbindung mit dem Aufzugseinbau abgebrochen und durch einen neues, gerades und nach Baustandard geplantes Rahmenbauwerk mit einer von der Gemeinde geforderten lichten Weite von 5 m ersetzt werden. Die Anbindung des Bahnsteiges aus der PU erfolgt über eine Treppe sowie über eine Aufzugsanlage mit Frontladefunktion, der beiderseitige Zugang zur PU von außen über jeweils eine Treppenanlage sowie Zugangsrampen. Der Bahnsteig erhält eine neue Beleuchtungsanlage,, Beschallung, eine Bahnsteigüberdachung sowie neue Ausstattung und Wegeleitung.
Folgende BIM-Planungsleistungen werden benötigt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 3-4
- Objektplanung Ingenieurbauwerke in Verbindung mit Fachplanung Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 3-4
- Fachplanung technische Ausrüstung für 50 Hz Anlagen der Leistungsphasen 3-4
- Fachplanung technische Ausrüstung für Telekommunikationsanlagen der Leistungsphasen 3-4
- Planung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik der Leistungsphasen 3-4
- Planung technische Streckenausrüstung für Oberleitungsanlagen der Leistungsphasen 3-4
Folgende Planungsleistungen sollen für eine BIM-Planung als optionale Leistung übertragen werden:
Objektplanung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 5 - 7
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 5 - 7 ) in Verbindung mit Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5 - 6)
Fachplanung technische Ausrüstung für 50 Hz Anlagen der Leistungsphasen 5 - 7
Fachplanung technische Ausrüstung für Telekommunikationsanlagen der Leistungsphasen 5 - 7
Planung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik der Leistungsphasen 5 - 7
Planung technische Streckenausrüstung für Oberleitungsanlagen der Leistungsphasen 5 - 7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt(§124Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen.
- Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
- Erklärung über, dass folgende Anforderungen, gemäß Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik erfüllen:
Vorhandensein von mindestens einen Arbeitsplatz mit einer BIM-fähigen CADSoftware.
Vorhandensein von mindestens über einen in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit derbeiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmerzulässig.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen(PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 22FEI61449 herunterzuladen.
-Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages
vorgelegt werden.
- Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI61449 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter
https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
-Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
-Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
-Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
-Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter
https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
-Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bisIII.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
- Planung Verkehrsanlage: Bahnsteige
- Planung Ingenieurbauwerke: Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
- Planung von elektrischen Energieanlagen
Für die Auftragserteilung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. WERNER CONSULT Ziviltechniker GmbH
2. AFRY Deutschland GmbH
3. DB Services GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.