Sachverständigenleistungen bei Verkehrsunfallaufnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120542

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachverständigenleistungen bei Verkehrsunfallaufnahmen

Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120542
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt für die Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über Sachverständigenleistungen bei Verkehrsunfallaufnahmen mit mehreren Auftragnehmern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Vertrages über Sachverständigenleistungen bei der Verkehrsunfallaufnahme mit mehreren Auftragnehmern.

Hinweis zu den Abrufen der einzelnen Aufträge:

Der Abruf von VU-Sachverständigen, die vor Ort benötigt werden, erfolgt durch die Verkehrsleitzentrale der Polizei Hamburg. Die Ermittlung der Verfügbarkeit von freien VU-Sachverständigen erfolgt grundsätzlich telefonisch anhand erstellter Einsatzlisten.

Erstellt werden für die allgemeinen Geschäftszeiten (Mo.-Do. 8.00-16.00, Fr. 8.00-14.00 Uhr) eine „Einsatzliste Tag“ und für außerhalb der Geschäftszeiten eine „Einsatzliste Nacht“. Die Einsatzlisten werden von der Auftraggeberin anhand eines objektiven Verteilungsschlüssels erstellt und werden sofern erforderlich (z. B. aufgrund personeller Veränderungen) angepasst . Hierbei werden die zu vergebenden Aufträge und Bereitschaftsdienste anteilig entsprechend der VU-Sachverständigenanzahl pro Auftragnehmer verteilt.

In der „Einsatzliste Tag“ werden die Auftragsvergaben zu den allgemeinen Geschäftszeiten dokumentiert und kann den Auftragnehmern nach Ablauf eines Vertragsjahres auf Anfrage anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.

Die „Einsatzliste Nacht“ wird in Abstimmung mit den Vertragspartnern für ein Jahr im Voraus erstellt und beinhaltet die Bereitschaftsdienste aller Vertragspartner je Kalenderwoche .Hierbei werden auch die ggf. von den Auftragnehmern genannten Zeiten, in denen ein Bereitschaftsdienst nicht gewährleistet werden kann, berücksichtigt. Nach Fertigstellung der „Einsatzliste Nacht“ wird diese allen Vertragspartnern zur Verfügung gestellt.

Sollte es aus unvorhersehbaren Gründen zu einer Abweichung innerhalb der Einsatzlisten kommen, wird dies durch die Auftraggeberin entsprechend dokumentiert und bei nächstmöglicher Gelegenheit ein Ausgleich gemäß ermitteltem Verteilungsschlüssel zugesagt.

Alle Auftragnehmer müssen während der allgemeinen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar und einsatzbereit sein. Außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten hat der gemäß „Einsatzliste Nacht“ eingeteilte Vertragspartner die telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Können Bereitschaftsdienste außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten nicht entsprechend der „Einsatzliste Nacht“ gewährleistet werden, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Hier wird, in Absprache mit der Auftraggeberin, über eine Ersatzgestellung eines anderen Vertragspartners entschieden.

Kann der zu beauftragende Auftragnehmer innerhalb von fünf Minuten telefonisch nicht erreicht werden, wird zu den allgemeinen Geschäftszeiten grundsätzlich der nächste in der Einsatzliste eingetragene Vertragspartner beauftragt.

Die VU-Sachverständigen haben sich nach Auftragsvergabe so schnell wie möglich am Einsatzort einzufinden, eine Frist von maximal 90 Minuten ist nicht zu überschreiten. Sofern eine Fristüberschreitung abzusehen ist, ist die VLZ darauf hinzuweisen. In diesen Fällen obliegt es der Auftraggeberin ggf. einen anderen Vertragspartner zu beauftragen.

Liegen besondere Verkehrslagen vor, welche nach Einschätzung der Auftraggeberin eine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrsflusses nach sich ziehen können, obliegt es im begründeten Einzelfall der Auftraggeberin, abweichend von den Einsatzlisten den VU-Sachverständigen zu beauftragen, welcher nach Befragung der erreichbaren Auftragnehmer voraussichtlich in der kürzesten Zeit am Einsatzort eintrifft. Erfordern Sachverhalte spezielle Fachkenntnisse oder Qualifikationen des Sachverständigen, behält sich die Polizei Hamburg ausdrücklich vor, abweichend von den Einsatzlisten den fachlich geeignetsten Sachverständigen zu beauftragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-569420
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sachverständigenleistungen bei Verkehrsunfallaufnahmen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2022