Vertragsverlängerung zur Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsverlängerung zur Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14)
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14)
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation zu schließen, dessen wesentlicher Inhalt sich aus der Ziffer IV.1.1) ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus der konkreten Formulierung von den Lastenheftpositionen
- ZZA, ZAA
- DFI
- Hintergrundsystem
- Beistellungsanteile der HOCHBAHN
und der Mitwirkung bei den technischen Anteilen der Vertragsgestaltung.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von BLIC durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation kann nur durch den bestehenden Dienstleister ausgeführt werden.
Die Ist-Analyse und Bestandsaufnahme, Technologische Grundlagenanalyse, Erstellung einer technischen Realisierungsempfehlung, Anforderungsaufnahme und Bewertung der Gewichtungsanteile und Technische Vorleistungen zu den Verdingungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) wurden bereits umgesetzt.
Für die verschiedenen noch folgenden Umsetzungsmaßnahmen sind hochbahnspezifische Kenntnisse erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem bestehenden Dienstleister durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden Lastenheftes verfügt oder sie in dem zwingend notwendigen, kurzfristigen Zeitrahmen und wirtschaftlich betrachteten Umfang erarbeiten kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der BLIC Beratungsgesellschaft mbH und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]