Rahmenvertrag Personalbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-646
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Personalbeschaffung
Die IBB strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Personalbeschaffung mit bis zu 8 Dienstleistern je Los an. Dabei sollen in beiden Losen die Themen Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung / Headhunting abgedeckt sein. Die Lose teilen sich in IT-Themen (Los 1) und bank- und fachspezifischen sowie weiteren Themen (Los 2).
IT-Vermittlung
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
1. Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung - für Mitarbeiter:innen in der IT
2. Personalvermittlung / Headhunting - für Spezialist:innen in der IT
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Qualität. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Preises, anschließend des Konzepts, dann das Vorgehen bei Kündigung, anschließend der Preis der fiktiven Vermittlungsgebühr, danach der durchschnittliche Stundensatz für die Arbeitnehmerüberlassung, und zuletzt die fiktive Ablösesumme. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
Vermittlung zu bank- und fachspezifischen sowie weiteren Themen
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
1. Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung - für Mitarbeiter:innen in bank- und finanzspezifischen- sowie weiteren Themen
2. Personalvermittlung / Headhunting - für Spezialist:innen in bank- und finanzspezifischen- sowie weiteren Themen
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Qualität. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Preises, anschließend des Konzepts, dann das Vorgehen bei Kündigung, anschließend der Preis der fiktiven Vermittlungsgebühr, danach der durchschnittliche Stundensatz für die Arbeitnehmerüberlassung, und zuletzt die fiktive Ablösesumme. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
2. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 03)
3. Wettbewerbsregister: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Erklärung zum Wettbewerbsregister abfordern und die Auskünfte entsprechend einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
4. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen.
5. Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit den Anlagen 02 "Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien" ausgehändigt.
- Eigenerklärung, dass keine Unwirksamkeitsgründe gemäß § 9 AÜG vorliegen
Ein Formular für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 04 Eigenerklärung nach § 9 AÜG).
- Eigenerklärung, dass Expertise und Ansprechpartner:innen für den Standort bestehen bzw. Berater:innen auf Berlin und Umgebung ausgerichtet sind
- Bestätigung des Bewerbers, dass ausreichend personelle Kapazitäten bestehen, um auch mehrere dringende Einzelaufträge fristgerecht und ordnungsgemäß erfüllen zu können. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten zwei Geschäftsjahren (2020 & 2021), sowie dem aktuellen Geschäftsjahr (2022) jeweils jährlich im Durchschnitt mindestens 5 Vermittler:innen beschäftigt bzw. mit mindestens 5 Vermittler:innen zusammengearbeitet haben.
Ein Formular für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 07 Eigenerklärung Eignungskriterien).
- Bestätigung des Bieters, dass dieser in den zurückliegenden drei Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten drei Jahren liegen) mindestens
o drei nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen im Finanzdienstleistungsbereich (inkl. Versicherungen) in den gemäß Leistungsbeschreibung für Los 1 genannten IT-Themenfeldern. Von den drei Referenzleistungen muss mindestens eine im Bereich des AÜG und eine zur Direktvermittlung von Personal in Berlin und Brandenburg sein (nur für Los 1 relevant).
o drei nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen im Finanzdienstleistungsbereich (inkl. Versicherungen) in den gemäß Leistungsbeschreibung für Los 2 genannten Themenfeldern. Von den drei Referenzleistungen muss mindestens eine im Bereich des AÜG und eine zur Direktvermittlung von Personal in Berlin und Brandenburg sein (nur für Los 2 relevant).
Ein Formular für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 08 Eigenerklärung zu Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09.01.2023 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 16.01.2023, 12.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6EE5
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.